Frist abgelaufen

Deutsche Bundesbank, Standort Düsseldorf, Sachverständigenprüfungen für techn. Anlagen und Einrichtungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.03.2026
Angebotsfrist
14.04.2026
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes Nordrhein-Westfalen. -Aufzugs- und Außenbefahranlagen -Druckbehälter und Fettabscheider -prüfpflichtige Anlagen gemäß PrüfVO NRW -selbsttätige und nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen gem. PrüfVO NRW und DGUV-Regel 105-001 -Sprinkler und Gaslöschanlagen
Vergabeunterlagen
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
16.03.26
Fragenfrist
30.03.26
Abgabefrist
14.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Frankfurt am Main, Deutschland
Vertragslaufzeit
8 Tage
E-Mail
lioba.ebert@bundesbank.de
Freischalten
Telefon
069956635263
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Website
http://www.bundesbank.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu den Umsatzzahlen für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen
    • d.h. die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
  • 3 Referenznachweise mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzten 5 Jahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Hinweis: Vergleichbare Referenznachweise gem. Vordr. 11078 II, Ziffer 2 sind Referenznachweise für Sachverständigenprüfungen (siehe auch Hinweis Vordr. 11017, lit. C). Dies gilt auch für präqualifizierte Bieter. Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen dem Bieter eindeutig zuzuordnen sein. Die Zahl der einzureichenden Referenzprojekte bleibt in Summe auf 3 beschränkt. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden, sofern dort Referenznachweise für Sachverständigenprüfungen hinterlegt sind (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis sowie o.a. Hinweis zu diesem Eignungskriterium). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.

  • Angabe zu Arbeitskräften aus den letzten 3 Kalenderjahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise hinsichtlich der Arbeitskräfte für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen, d.h. die Anzahl der Arbeitskräfte von einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.

  • Registereintragungen (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer etc.) Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.

  • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist die geforderte Erklärung von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Erklärung muss von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt die Erklärung im Präqualifikationsverzeichnis, wird sie auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung.

  • Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Preise für Sachverständigenprüfungen gem. Preisblätter je Los.

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Präsentation89 KB32 Seiten
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