Frist abgelaufen

DGUV V3 Prüfung für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.08.2025
Angebotsfrist
08.09.2025
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V3 in Gebäuden der Landkreisverwaltung Mittelsachsen und weiterer nachgeordneter Einrichtungen (Standorte: Freiberg, Döbeln und Mittweida) sowie in Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen (Standorte: Rochlitz, Burgstädt, Mittweida, Frankenberg, Flöha, Freiberg, Brand-Erbisdorf, Döbeln und Hartha); Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 je Los für genannte Prüfleistungen in Form wiederkehrender Prüfungen; Aufteilung der Leistung in 10 Lose mit verschiedenen Umfang an Prüflingen an unterschiedlichen Standorten; die Mengenangaben beruhen auf einer sorgfältigen Schätzung; Ausgehend von der Gesamtzahl der Prüflinge kommt nur eine Erhöhung der Anzahl der Prüflinge von bis zu 30% je Los in Betracht.
Vergabeunterlagen
10 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
11.08.25
Fragenfrist
28.08.25
Abgabefrist
08.09.25
Öffnung
08.09.25
Vertragsbeginn
01.01.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Freiberg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@landkreis-mittelsachsen.de
Freischalten
Telefon
Website
https://www.landkreis-mittelsachsen.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt

    • Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen:
    • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
    • • Eigenerklärung des Bieters zu Referenzen zu gleichartigen Leistungen in den letzten höchstens drei Jahren sowie die Angabe der Zahl der Beschäftigten (Anlage B)
    • • Eigenerklärung des Bieters zum Einsatz von Fachkräften (Anlage H).
    • Bei vorgesehenem Einsatz von Nach- bzw. Subunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärung (Anlage B) auch für Nach- bzw. Subunternehmen vorzulegen.
  • Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt

    • Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen:
    • • Eigenerklärung des Bieters gemäß § 48 Abs. 4 und 5 VgV über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (Anlage A)
    • • Eigenklärung des inländischen Bieters zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder des ausländischen Bieters zur Eintragung in ein vergleichbares Register (Anlage C)
    • • Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage D)
    • • Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zum Einsatz von Nach- bzw. Subunternehmen (Anlage E)
    • • Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage J)
    • Bei vorgesehenem Einsatz von Nach- bzw. Subunternehmen sind auf Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärung Anlage F (Verpflichtungserklärung) sowie die Anlagen A und C auch für die Nach- bzw. Subunternehmen vorzulegen.
  • Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt

    • Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen:
    • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
    • • Eigenerklärung des Bieters zu Gesamtumsätzen und Umsätzen für gleichartige Leistungen der letzten 3 Jahre (Anlage B)
    • • Erklärung Haftpflichtversicherung (Anlage I).
    • Bei vorgesehenem Einsatz von Nach- bzw. Subunternehmen sind auf Verlangen der Vergabestelle diese Eigenerklärungen auch für Nach- bzw. Subunternehmen vorzulegen.

Zuschlagskriterien

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Präsentation287 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB4 Seiten
Vertragsentwurf56 KB8 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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