Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs auf den folgenden Linien:
• RE 75 Ulm – Memmingen – Kempten – Oberstdorf: 1h-Takt mit mehreren Taktlücken am Wochenende im Abschnitt Kempten – Oberstdorf
• RE 79 Augsburg – Kempten: 2h-Takt + HVZ-Verdichter Abschnitt Augsburg – Buchloe und 1h-Takt Abschnitt Buchloe – Kempten
• RB 73 Kempten – Pfronten: 1h-Takt
• RB 94 Kempten – Hergatz: Einzelzüge (4 Zugpaare an W(Sa), 1 Zugpaar an Sa und 2 Zugpaare an So)
Die Verkehrsleistungen sind ab dem 09.12.2029, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2029, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2032, am 11.12.2032. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 3 Jahre ab Betriebsaufnahme.
Der Vertrag kann für die Linie RE 75 drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
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