Vertragsbeginn 15.04.24 | Veröffentlichung 21.05.24 | Fragenfrist 19.06.24 | Abgabefrist 26.06.24 | Öffnung 27.06.24 |
Eignungskriterien
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründe i.S.v. § 123 GWB und zu § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen i.S.v. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG. - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. - Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines Bevollmächtigten Vertreters. - Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotswertung die Vorlage von Nachweisen zu allen geforderten Eigenerklärungen zu fordern.
Jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben. Für jedes Angebot müssen mindestens zwei Referenzen über Lieferleistungen angegeben werden, die mit der zu vergebenden Lieferleistung vergleichbar sind und die im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ausgeführt wurden. Zu jeder Referenz sind Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Lieferumfang, Lieferzeitraum und der Bruttoauftragswert anzugeben. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der Bietergemeinschaftsmitglieder zusammengerechnet.
Zuschlagskriterien
Preis: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis je Los
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