Veröffentlichung 21.10.25 |
Zuschlagskriterien
Wertungspreis: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (100 %). Der maßgebliche Wertungspreis ist die Differenz zwischen dem angebotenen Abnahmepreis (Angebotspreis) und dem durchschnittlichen Spotmarktpreis des eingespeisten Stroms (Profilfaktorpreis): Wertungspreis = Profilfaktorpreis - Angebotspreis
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