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Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH - AFZ-Hintergrundsystem

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.07.2026
Angebotsfrist
Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) mit Sitz in Ulm koordiniert seit dem 1. Januar 1998 den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Städten Ulm und Neu-Ulm sowie im Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach und Landkreis Neu-Ulm. Seit 2024 agiert DING als Aufgabenträgerverbund in der Rechtsform einer GmbH mit ausschließlich öffentlichen Gesellschaftern und übernimmt im Auftrag des Landkreises Biberach die Koordination eines interkommunalen Projekts zur Einführung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) für insbesondere die elf Stadt- und Landkreisen des sogenannten "AFZS-Clusters Tübingen+". Das Cluster Tübingen+ umfasst alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen sowie zusätzlich die Landkreise Freudenstadt und Heidenheim. Ziel des Projekts ist die zeitnahe flächendeckende Einführung und der Betrieb von AFZS, um Fahrgastdaten gemäß den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (§§ 15 ÖPNVG BW i. V. m. ÖPNV-VO) in landesweit vergleichbarer Qualität zu erheben. Die Daten sollen über ein gemeinsames, mandantenfähiges Hintergrundsystem verarbeitet und dem Land zentral übermittelt werden. Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, welche nicht dem Cluster Tübingen+ angehören, beteiligen sich ebenfalls an der Rahmenvereinbarung zur Beschaffung eines autarken Fahrgastzählsystems, verbleiben jedoch hinsichtlich des Hintergrundsystems im Cluster Südbaden. Zur Umsetzung wurden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach §§ 1 und 25 GKZ geschlossen, in der die Stadt- und Landkreise ihre Zusammenarbeit regeln. Der Landkreis Biberach übernimmt unter anderem als "erfüllender/mandatierter Landkreis" die operative Verantwortung für die Ausschreibungen, sowie die Einrichtung und den Betrieb des regionalen Hintergrundsystems (RHGS) und hat die AFZS-Servicestelle bei DING mit einem überwiegenden Anteil der damit einhergehenden Aufgaben beauftragt. Die betroffenen Land- und Stadtkreise des Cluster Tübingen+ haben sich darauf verständigt, die Ausschreibung und Vergabe der fahrzeugseitigen Komponenten sowie des Hintergrundsystems im Rahmen von 3 Losen mittels einer gelegentlich gemeinsamen Auftragsvergabe im Sinne des § 4 VgV durchzuführen. Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, beteiligen sich wie beschreiben nur an der Beschaffung des autarken Fahrgastzählsystems. Die Beschaffung und Einführung der AFZS erfolgt im Einklang mit den Fördervorgaben des Landes Baden-Württemberg, insbesondere im Rahmen des LGVFG und des Förderprogramms AFZS.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
03.07.26
Teilnahmefrist
03.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Ulm, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
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Telefon
05112200740
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

  • 3.2 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und Betrieb und Pflege von Software, die sich mit AFZS, Fahrplandaten und/oder Nachfragedaten und/oder Einnahmenaufteilung im ÖPNV befasst) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführung / Inhaber b) Beschäftigte im auftragsrelevanten Bereich c) Sonstige Beschäftigte Hinweis: - Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

  • 3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2021), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens 2 Referenzenprojekte eines produktiv laufenden, vergleichbaren AFZS-Hintergrundsystems zu benennen. Es können auch weitere Referenzen eingereicht werden, um die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen. Die eingereichten Referenzen müssen in ihrer Gesamtheit insgesamt (kumulativ) mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a. Ein laufender Softwarepflege- und Wartungsvertrag für ein vergleichbares AFZ-Hintergrundsystem b. Ein laufendes AFZ-Hintergrundsystem mit mindestens drei Mandanten c. Verarbeitung von Zähldaten aus mindestens 300 Bussen d. Funktionsumfang: Zähldatenmatching bei Bussen e. Funktionsumfang: Zähldatenmatching auf Basis von GPS-Aufzeichnungen f. Funktionsumfang: Funktion zur Hochrechnung g. Bevorzugt, aber nicht zwingend die Realisierung eines Softwareprojektes mit Support im deutschsprachigen Raum DACH Hinweis: Der Bereitstellungszeitraum darf weiter zurückliegen als der o.g. Zeitraum, sofern im o.g. Zeitraum die Softwarepflege nachgewiesen wird. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Unternehmen, bei dem das System eingesetzt wird (Ansprechpartner oder -stelle, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) (nicht zwingend) - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts - Rolle des Bieters / Eignungsverleihers im Projekt / Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)

  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags die für sein Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einzuhalten. Dies umfasst insbesondere - soweit für den Auftragnehmer gesetzlich vorgesehen - die Einrichtung und Anwendung angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen in Bezug auf die an der Leistungserbringung unmittelbar beteiligten Lieferanten und Subunternehmer. Insoweit ist davon auszugehen, dass der Auftragnehmer die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten bestehenden internen Prozesse anwendet. Weitergehende Nachweise sind nur auf begründetes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen, soweit dies zur Erfüllung eigener öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen erforderlich sein sollte.

  • 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: - Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. - In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. - Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.

  • 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in dem spezifischen Bereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Als Mindestanforderung gilt: Der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem spezifischen Bereich (Bereitstellung und Betrieb und Pflege von Software, die sich mit AFZS, Fahrplandaten und/oder Nachfragedaten und/oder Einnahmenaufteilung im ÖPNV befasst) muss mindestens 300.000 EUR (netto) betragen. Hinweis: - Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.

Zuschlagskriterien

  • Leistung: Die Leistungspunkte werden aus der in der Angebotsphase beigefügten Wertungsmatrix (Anlage W) vergeben. Dabei werden folgende Oberkriterien in die Wertung einbezogen: - Max 10 Punkte: Einführung der Software - Max 65 Punkte: Anforderungserfüllung und Funktionsumfang des HGS - Max 20 Punkte: Vorführung der Software - Max 10 Punkte: Serviceleistungen

  • Wertungspreis: Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage P).

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