Zuschlag erteilt am 10. Januar 2025
Veröffentlichung 06.03.24 | Fragenfrist 26.03.24 | Teilnahmefrist 08.04.24 |
Eignungskriterien
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich
Die unter diesem Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 3,0 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 3,0 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 3,0 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Die unter diesem Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind: 2. Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und über den Umsatz im Bereich "vergleichbare Projekte (z.B. Betriebshof eines ÖPNV-Unternehmens, Verwaltungsgebäude mit Parkhaus, Werkstatthallen, Feuerwachen, Polizeistationen , Betriebshöfe oder Werkstätten für öffentliche Grundversorgung wie Abfallentsorgung oder Abfallverwertungshöfe, Straßenreinigung o.ä.)" bezogen auf die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mindeststandards: Ein Mindestgesamtumsatz von 5,0 Mio. EUR (netto) pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter diesem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 1. Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bewerbers, Geschäftsfelder, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden. Soweit erforderlich sind die darin genannten Erklärungen in separaten Nachweisen selbst zu erstellen.
Die unter diesem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 2. Es ist eine Eigenerklärung über mindestens 1 Referenz einzureichen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen muss: (a.) Generalplanungsleistung für ein vergleichbares Vorhaben (d.h. Errichtung, Sanierung oder Umbau eines Betriebshofes für Busse oder Straßenbahnen o.ä.). (b.) Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 betreffend die Leistungsbilder (gemäß HOAI) der Objektplanung Gebäude und Innenräume und Technische Ausrüstung, (c.) Gesamtnutzfläche der Gebäude von mindestens 5.000 m², (d.) Baukosten netto (KG 200-600 gemäß DIN 276) mindestens 10,0 Mio. EUR, (e.) in den letzten 10 Jahren seit Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung in diesem Verfahren abgerechnet. Dabei ist eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts einzureichen. Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie die Angabe des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür sind die Formulare VIII "Unternehmens-Referenzen" zu verwenden. Mindeststandards: Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
1. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt "Eignung zur Berufsausübung" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Zuschlagskriterien
Preis: Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 40 Wertungspunkten.
Konzept zur detaillierten Ablaufplanung: Die maximal erreichbare Punktzahl für das Konzept zur detaillierten Ablaufplanung beträgt 30 Wertungspunkte. Mit diesem Unterkriterium wird die "Qualität der Leistungserbringung" bewertet, vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 SektVO. Der Auftraggeber legt hohen Wert auf eine zuverlässige und wirtschaftliche Leistungserbringung, die in einem schlüssigen und plausiblen Konzept zur detaillierten Ablaufplanung zum Ausdruck gebracht werden soll. Es kommt dem Auftraggeber besonders darauf an, erkennen zu können, ob der Bieter in der Lage ist, mit seinem Angebot die Bedarfe des Auftraggebers zutreffend zu erfassen und einer praktikablen Lösung zuzuführen. Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Per-sonals: Mit diesem Unterkriterium wird die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung zu betrauenden Personals bewertet, vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 2 SektVO. Dieses Kriterium ist in die folgenden Unterkriterien aufgegliedert: - Referenzen Projektleitung und stellvertretende Projektleitung: 10 % - Sinnvoll zusammengesetztes, erfahrenes Projektteam (Konzept): 10 % Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
Bietergespräch / Präsenation des Bieters: Die Präsentation des Bieters wird anhand der auf S. 15 ff. der Angebotsbedingungen dargestellten Kriterien bewertet. Die Einzelheiten und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen (Angebotsbedingungen) zu entnehmen.
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