Zuschlag erteilt am 25. März 2025
Veröffentlichung 31.01.25 | Fragenfrist 19.02.25 | Abgabefrist 03.03.25 | Öffnung 03.03.25 | Vertragsbeginn 14.04.25 |
Eignungskriterien
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Sonstiges / Weiteres
Zuschlagskriterien
Preis: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme.
Projektspezifische Qualifikation: Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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