Frist abgelaufen

Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings in der atlantischen u. der kontinentalen biographischen Region Nds. für den gesamten Zeitraum der nächsten 6 Jahre

Die Angebotsfrist ist am 03. März 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 25. März 2025

  • AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V., Harsum
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Für den NLWKN soll die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
31.01.25
Fragenfrist
19.02.25
Abgabefrist
03.03.25
Öffnung
03.03.25
Vertragsbeginn
14.04.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
daniel.maniak@lzn.de
Telefon
0511 89848 102

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

  • Sonstiges / Weiteres

    • Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer, sofern er nicht als Behörde oder sonstige Einrichtung des Landes Niedersachsen dem Grundsatz der Nichtversicherung nach Nr. 9.1 oder 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 34 Landeshaushaltsordnung unterliegt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen nachweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt
    • das heißt, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der vereinbarten Versicherungssummen liegt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Deckungssummen der Versicherung müssen - sofern nichts anderes vereinbart ist - mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR. Darüber hinaus hat der Bieter Angabe zur projektspezifischen Qualifikation des eingesetzten Personals zu tätigen. Die Angaben fließen als Zuschlagskriterium mit in die Wertung ein. Nähere Informationen sind Ziffer 1.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme.

  • Projektspezifische Qualifikation: Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

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Lose (4)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB6 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB4 Seiten
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