Veröffentlichung 14.11.24 | Abgabefrist 28.11.24 | Öffnung 28.11.24 | Vertragsbeginn 04.08.25 |
Eignungskriterien
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über die vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Nahverkehrsleistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtl. Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskr. verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist. 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern u. Abgaben zur Sozialvers. stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch Gerichts- noch durch Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. 3) der Bieter bei der Ausführung öff. Aufträge die umwelt-, sozial- und arbeitsrechtl. Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbez. Verstöße begangen hat. 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben. 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat und dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben. 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat. 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit u. Unabhängigkeit einer für den öff. Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. 9) dass der Bieter in den letzen 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentl. Auftrags / Konzessionsvertrags keine wesentl
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