Die Rettungsdienst des Kreises Schleswig-Flensburg - Anstalt des öffentlichen Rechts - (nachfolgend: Trägerin) ist gemäß § 3 Abs. 3 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) Rettungsdienstträgerin für den Rettungsdienstbereich des Kreises Schleswig-Flensburg (nicht vollständig deckungsgleich mit dem Kreisgebiet). Mit dem gegenständlichen Auswahlverfahren beabsichtigt die Trägerin, Dienstleistungsaufträge über die operative Durchführung des Rettungsdienstes zu erteilen. Hierzu macht die Trägerin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 SHRDG von der Möglichkeit Gebrauch, den Kreis auf die Leistungserbringer zu beschränken, welche gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne des § 107 Absatz 1 Nummer 4 GWB. Es wird ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Form eines Verhandlungsverfahrens. Das GWB und die VgV finden keine Anwedung. Das gegnständiche Formular wird lediglich aus Transparenzgründen genutzt.
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