Veröffentlichung 26.06.26 | Vertragsbeginn 10.08.26 |
Zuschlagskriterien
Preis: Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 VgV). Dabei ist alleiniges Zuschlagskriterium die Höhe des angebotenen Preises, d.h. es wird das Angebot bezuschlagt, das über die Vertragslaufzeit das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot ist.
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