Veröffentlichung 14.08.26 | Fragenfrist 08.09.26 | Abgabefrist 15.09.26 | Öffnung 15.09.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Mindestens eine zur Leistungserbringung vorgesehene Person muss über einen, bezogen auf den Auftragsgegenstand, einschlägigen Masterabschluss verfügen. Mindestens eine weitere zur Projektbearbeitung lt. Bewertungsmatrix vorgesehene Person muss mindestens einen, bezogen auf den Auftragsgegenstand, einschlägigen Bachelorabschluss nachweisen. Die an Messstandorten eingesetzten Personen müssen mindestens das Sprachniveau Deutsch C1 nachweisen.
Der Auftragnehmer erklärt mit Angebotsabgabe, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von je 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen und Sachschäden, oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumenten "1.3 Besondere_Hinweise_zur_Wertung_und_Verfahrensvorgaben_(BHW)" und "3.4 Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die den Vergabeunterlagen beigefügte "Eigenerklärung Bewerber--Bietergemeinschaft" vorzulegen. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" ist gem. § 126b BGB zu zeichnen und dem Angebot beizufügen. Diese Erklärung ist vom Bieter/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften auszufüllen. Angebote von Bietern, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Aufforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung von Unterlagen.
Zuschlagskriterien
Preis lt Angebotsvordruck: Preis (Brutto) laut Preisblatt Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind Nr. 7.1 der Besonderen Hinweise zur Wertung sowie der beigefügten Anlage 1 Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Projektspezifische Qualifikation: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind Nr. 7.1 der Besonderen Hinweise zur Wertung sowie der beigefügten Anlage 1 Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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