Veröffentlichung 21.04.26 | Abgabefrist 29.05.26 | Öffnung 04.06.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Im Rahmen einer Eigenerklärung ist mitzuteilen, ob eine Eintragungspflicht besteht. Auf gesondertes Verlangen des AG ist ein Auszug aus dem Berufsregister für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser darf nicht älter als drei Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Aufforderung des AG zur Vorlage des Auszugs sein.
Im Rahmen einer Eigenerklärung ist mitzuteilen, ob eine Eintragungspflicht besteht. Auf gesondertes Verlangen des AG ist ein Auszug aus dem Handelsregister für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser darf nicht älter als drei Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Aufforderung des AG zur Vorlage des Auszugs sein.
Im Rahmen einer Eigenerklärung ist mitzuteilen, ob eine Eintragungspflicht besteht. Auf gesondertes Verlangen des AG ist ein Auszug aus dem Berufsregister für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser darf nicht älter als drei Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Aufforderung des AG zur Vorlage des Auszugs sein.
Im Rahmen einer Eigenerklärung ist mitzuteilen, ob eine Eintragungspflicht besteht. Auf gesondertes Verlangen des AG ist ein Auszug aus dem Handelsregister für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser darf nicht älter als drei Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Aufforderung des AG zur Vorlage des Auszugs sein.
Eigenerklärung des Bieters zu seinen Gesamtumsätzen (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (die Erklärung erfolgt auf dem Formblatt 2.2 (siehe Teil III der Vergabeunterlagen)). Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit ihrem Angebot durch die Eigenerklärung einen Mindestjahresumsatz in Höhe von netto 400.000 Euro für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe einen Mindestjahresumsatz in Höhe von netto 400.000 Euro für jedes der letzten drei Geschäftsjahre nachweisen.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium
Preiskriterium
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