Öffentliche Ausschreibung

Dynamisches Beschaffungssystem für die Aufnahme technischer bzw. baulicher Anlagen von deutschlandweit befindlichen Bestandsobjekten der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH und weiterer Konzern- und Tochtergesellschaften (vgl. weiter gem. Anhang Liste Auftraggeber)

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Auftraggeber

Berlinovo Grund GmbH

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Die Berlinovo beabsichtigt, im Rahmen dieses Dynamischen Beschaffungssystems Leistungen der Aufnahme technischer bzw. baulicher Anlagen von deutschlandweit befindlichen Bestandsobjekten der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH und weiterer Konzern- und Tochtergesellschaften zu beschaffen. Es handelt sich um Leistungen der „Mengen und Massenerfassung der technischen und baulichen Anlagen“ für über 60 Gewerbeobjekte. Die berlinovo beabsichtigt die Beauftragung jeweils in Einzelabrufen. Die bekanntgegebene Anzahl der Objekte ist eine Schätzung, die nach oben und nach unten stark schwanken kann. Die Berlinovo ist nicht zur Beauftragung einzelner oder aller Leistungen verpflichtet. Ein Vergütungsanspruch entsteht erst durch konkrete Beauftragung mit konkreten Leistungen im Einzelfall. Das Dynamische Beschaffungssystem läuft ab wie in § 22 ff. VgV beschrieben (Grobdarstellung): • Bekanntmachung des Dynamischen Beschaffungssystems • Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen Die Marktteilnehmer sind während des Dynamischen Beschaffungssystems jederzeit berechtigt, Teilnahmeanträge abzugeben. Nach Bekanntmachung ist die Berlinovo jedoch erstmals nach 30 Kalendertagen berechtigt, Abrufe aus dem Dynamischen Beschaffungssystem zu tätigen. Die Berlinovo wird die Teilnahmeanträge prüfen und die Bewerber je nach Ergebnis der Eignungsprüfung zulassen. Die Berlinovo wird die Bewerber unverzüglich über das Ergebnis der Prüfung informieren. Die Berlinovo kann die jeweiligen Teilnehmer am Dynamischen Beschaffungssystem erst nach positiver Prüfung deren Eignung für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots berücksichtigen. Die Marktteilnehmer sind demnach angehalten, sich frühzeitig mit einem Teilnahmeantrag an dem Dynamischen Beschaffungssystem zu beteiligen. • Abfrage von Angeboten Die Berlinovo darf die Teilnehmer des Dynamischen Beschaffungssystems jederzeit zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die in der jeweiligen Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgemachten Festlegungen (insb. Fristen) und Zuschlagskriterien sind für die jeweilige Aufforderung verbindlich. Die Berlinovo wird die im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems eingehenden Angebote nach in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewerten. Die Berlinovo behält sich neben der Wertung nach dem Preis außerdem vor, die Angebote auch nach qualitativen Kriterien (z. B. Projektteam und/oder Konzepte) zu bewerten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags/Hinzutreten neuer Teilnehmer am Dynamischen Beschaffungssystem ist während der Laufzeit des Dynamischen Beschaffungssystems grundsätzlich immer möglich. Die Abgabe von Angeboten steht den Teilnehmern des Dynamischen Beschaffungssystems frei. Weitere Informationen zum Dynamischen Beschaffungssystem sind §§ 22 ff. VgV zu entnehmen. Einzelheiten sind den jeweiligen Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Leistungsbeschreibung sowie den vertraglichen Regelungen etc.) der jeweiligen Einzelabrufe zu entnehmen.

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