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EG-Umgebungslärmrichtlinie - Kartierung 2027

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.07.2026
Angebotsfrist
06.08.2026
Im Rahmen der fünften Stufe der Lärmkartierung nach EG-Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), zuletzt geändert am 28. Mai 2021, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (EG-Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) in deutsches Recht umgesetzt. Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sind Lärmkarten für ca. 8.000 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, der beiden Großflughäfen München und Nürnberg sowie der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern in Bayern zu erstellen.
Vergabeunterlagen
8 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
07.07.26
Fragenfrist
23.07.26
Abgabefrist
06.08.26
Vertragsbeginn
16.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Augsburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
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Telefon
+49 928118000
Freischalten
Website
https://www.lfu.bayern.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e69893e8-0acd-4fb9-ae73-49b6cb39b478/suitabilitycriteria
    • Der Bieter oder die Bietergemeinschaft muss eine Projektleitung bestimmen, die für die Leistungserbringung geeignet ist.
    • Als geeignete Projektleitung kommen Personen infrage, die eine durchgeführte und abgeschlossene Lärmkartierung oder Lärmaktionsplanung aus den letzten fünf Jahren (2021 bis heute) vorweisen können. Das Projekt muss in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e69893e8-0acd-4fb9-ae73-49b6cb39b478/suitabilitycriteria
    • Für die vom Bieter oder der Bietergemeinschaft zur Lärmberechnung eingesetzte Software muss ein Konformitätsnachweis nach DIN 45687-2 bzw. ISO 17534-1:2015 für die zu verwendenden Berechnungsmethoden vorliegen.
  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e69893e8-0acd-4fb9-ae73-49b6cb39b478/suitabilitycriteria
    • Der Bieter oder die Bietergemeinschaft hat sicher zu stellen, dass je nach bebotenem Los bzw. der Anzahl der bebotenen Lose eine ausreichende Anzahl von einsatzbereiten Projektbearbeiterinnen / Projektbearbeitern zur Verfügung stehen.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Lose (8)

Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
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