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Eigenforschung: Gutachten zur rechtlichen Vereinbarkeit einer nationalen Verantwortung der Hersteller für die Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.07.2026
Angebotsfrist
19.08.2026
Im Zuge der Weiterentwicklung und Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland soll untersucht werden, ob und wie Her-stellern eine nationale (Teil-)Verantwortung für die europäische Sammelquote rechtlich zugewiesen werden kann. Ausgangspunkt ist dabei die Frage, ob die bislang kollektiv organisierte Zielverantwortung durch eine stärkere Individualisierung ergänzt werden kann, ohne gegen übergeordnetes Recht zu verstoßen. Gegenstand des Gutachtens ist eine rechtliche Bewertung von zwei alternativen Modellen, die unterschiedliche Ansätze zur Ausgestaltung einer solchen Herstellerverantwortung verfolgen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob diese Modelle den Anforderungen des europäischen Primärrechts, der einschlägigen Vorgaben des Abfallrechts - vor allem der WEEE-Richtlinie - sowie den relevanten Bestimmungen des deutschen Steuer- und Kartellrechts standhalten. Ziel ist es, die rechtlichen Spielräume und Grenzen dieser Ansätze systematisch herauszuarbeiten und insbesondere ihre Verhältnismäßigkeit zu bewerten. Auf dieser Grundlage soll eine fundierte Einschätzung darüber ermöglicht werden, inwieweit die untersuchten Modelle geeignet sind, eine effektivere Zielerreichung im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung zu unterstützen, ohne bestehende rechtliche Vorgaben zu verletzen. Die Erweiterte Herstellerverantwortung soll dabei als ein umweltpolitisches Instrument gesehen werden, das Hersteller über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte hinweg in die Verantwortung nimmt. Verankert ist dieses Prinzip unter anderem in der Abfallrahmenrichtlinie (Art. 8) sowie - sektorspezifisch für Elektrogeräte - umgesetzt in der WEEE-Richtlinie. Ziel der Erweiterten Herstellerverantwortung ist es nicht nur, die Finanzierung und Organisation der Sammlung, Behandlung und Verwertung von Abfällen sicherzustellen. Dar-über hinaus verfolgt sie ausdrücklich vorgelagerte ökologische Lenkungswirkungen: Hersteller sollen bereits in der Produktgestaltung Anreize erhalten, langlebige, reparaturfreundliche und ressourcenschonende Geräte zu entwickeln sowie den Einsatz gefährlicher Stoffe zu reduzieren. Damit sollen die Entstehung von Abfällen möglichst vermieden und der Ressourcenverbrauch insgesamt gesenkt werden. Gegenstand des Gutachtens ist die Analyse der konkreten Umsetzbarkeit einer (Teil-)Quotenverantwortung für Hersteller in den deutschen und europäischen Rechtsrahmen in zwei Reformmodellen (s. ausführliche Beschreibung in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen dazu). Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.07.26
Fragenfrist
19.08.26
Abgabefrist
19.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • - Ausreichende personelle und fachliche Kapazitäten zur fristgerechten Bearbeitung eines komplexen Rechtsgutachtens innerhalb der vorgegebenen Projektlaufzeit, nachzuweisen durch Darstellung des vorgesehenen Projektteams einschließlich Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitenden und Angabe der jeweiligen Aufgaben im Projekt
    • - Erfahrung in der Bewertung ökonomischer Instrumente im Umweltbereich, nachzuweisen durch Vorlage von 2 Referenzen (einschlägigen Rechtsgutachten) aus den letzten 5 Jahren
    • - Kenntnisse in den Bereichen Abfallrecht, ElektroG, BattG, sowohl auf deutscher als auch EU-Ebene, nachzuweisen durch Vorlage von 2 natur- oder rechtswissenschaftlichen Referenzen, je eine bezogen auf nationale und EU-Ebene, aus den letzten 5 Jahren
    • - Erfahrung mit der rechtlichen Bewertung der Übertragbarkeit von Instrumenten aus dem Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung zwischen EU-Mitgliedsstaaten, nachzuweisen durch Vorlage von 1 Referenz aus den letzten 5 Jahren
    • Ferner ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu unterzeichen und dem Angebot beizufügen.

Zuschlagskriterien

  • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die für eine entsprechende Wertung relevanten Kriterien sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei der Wertung der Preise wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt.

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Vertragsbedingungen124 KB8 Seiten
Vertragsentwurf56 KB16 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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