Frist abgelaufen

Einführung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation für die Kliniken des Bezirks Unterfranken

Die Angebotsfrist ist am 14. Juni 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 16. Dezember 2024

  • Dedalus HealthCare GmbH, Bonn
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
14.05.2024
Angebotsfrist
Der Bezirk Unterfranken ist Träger psychiatrischer und somatischer Krankenhäuser an den Standorten Würzburg, Werneck (mit Außenstelle Schweinfurt), Lohr am Main (mit Außenstelle Aschaffenburg) und Münnerstadt sowie Träger mehrerer Wohn- und Pflegeheime. Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime). Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt der Bezirk für seine Krankenhäuser die Beschaffung und Implementierung einer Lösung für die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die digitale Dokumentation i.S.d. Ziff. 4.3.3.1 der BAS-Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV. Die Beschaffung der Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen i.S.d. Ziff. 4.3.3.2 der BAS-Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV ist im Rahmen eines separaten Vergabeverfahrens vorgesehen.

Zeitplan

Veröffentlichung
14.05.24
Fragenfrist
07.06.24
Teilnahmefrist
14.06.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Würzburg, Deutschland
E-Mail
j.oswald@bezirk-unterfranken.de
Telefon
+49 93179590

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Auswahlkriterien: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser EU-Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter WL genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - WL: 200 Punkte, - TL1: 100 Punkte, - TL2: 700 Punkte. Die Nachweise PL werden nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (für WL und TL1) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0% würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Bezüglich des Kriteriums TL2 (Referenzen) werden die maximal erreichbaren 700 Punkte wie folgt auf die einzelnen Referenzen verteilt: - Referenz 1: 240 Punkte - Referenz 2: 180 Punkte - Referenz 3: 180 Punkte - Weitere Referenzen: 100 Punkte Werden lediglich drei Referenzen eingereicht, werden die eingereichten Referenzen Nr. 1 bis 3 wie beschrieben bewertet. Im Übrigen erhält der Bewerber mit Blick auf die weiteren Referenzen null Punkte. Falls mehr als fünf Referenzen eingereicht werden sollen, so sind die Formblätter in den Bewerbungsunterlagen entsprechend zu vervielfältigen und mit einer laufenden Nummer zu versehen (Priorisierung). Es wird darauf hingewiesen, dass alle über die Referenzen Nr. 1 bis 3 hinausgehenden Referenzen dann zusammengefasst unter "weitere Referenzen" bewertet werden. Bei der Bewertung der Referenzen werden die folgenden drei Kriterien für jede der Referenzen berücksichtigt: - Kriterium TL2.1: Umsetzung in einem Verbund (30%) - Kriterium TL2.2: Interoperabilität (30%) - Kriterium TL2.3: Systemintegration/-anbindung an Orbis (40%) Beim Kriterium TL2.1 ist zu beschreiben, wie die angefragte Lösung in einem bestehenden Verbund umgesetzt wurde. Beim Kriterium TL2.2 ist die Kooperations- und Integrationsfähigkeit der Systeme zu beschreiben. Konkret geht es darum, wie die angefragte Lösung in die vorhandene Anwendungs-/Systemlandschaft des Referenzgebers über die Standards zur Interoperabilität (HL7 FHIR und HL7 V2) integriert wurde. Beim Kriterium TL2.3 ist anzugeben, in welches KIS die Lösung integriert wurde. Eine der eingereichten Referenzen sollte dabei einen Bezug zum Medikationsprozess aufzuweisen (inkl. Nennung der angeschlossenen Systeme und der Arzneimitteltherapiesicherheit). Präferiert wird in diesem Fall die Anbindung der Medikationslösung von Orbis. Die Einzelheiten der Punkteverteilung für die Referenzen und der drei Unterkriterien TL2.1 bis TL2.3 folgen aus dem "Bewertungsmodell Referenzen" in den Bewerbungsunterlagen. Bezüglich des Kriteriums WL (vergleichbarer Umsatz) geht der Bezirk Unterfranken davon aus, dass bei einem durchschnittlichen jährlichen vergleichbaren Umsatz in Höhe von EUR 1.000.000,- die volle Punktzahl (100%) erreicht wird. Bezüglich des Kriteriums TL1 geht der Bezirk Unterfranken davon aus, dass bei 100 oder mehr Fachkräften (Vollzeitäquivalent) die volle Punktzahl (100%) erreicht wird. Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.

  • Eignung zur Berufsausübung (PL)

    • Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Bezirk Unterfranken bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein
    • soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen (Ziff. III.1.1 bis III.1.3): PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung. PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Bezirk Unterfranken für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WL)

    • Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Bezirk Unterfranken bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein
    • soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Einführung von Lösungen zur digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Bezirk Unterfranken für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Der Bezirk Unterfranken behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (TL)

    • Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Bezirk Unterfranken bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein
    • soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (maßgeblicher Geschäftsbereich = Tätigkeit im Bereich digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
    • Aufschlüsselung in die Bereiche kaufmännisch, technisch, Service/Support und sonstige) in den letzten 3 Jahren
    • zusätzlich aufgeschlüsselt nach Beschäftigten die deutschsprachig sind und/oder im deutschsprachigen Raum tätig sind sowie im Unternehmen insgesamt. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentationssystemen) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen
    • Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Die Referenzprojekte müssen in dieser Zeit durchgeführt worden sein oder sich in Umsetzung (die Installation muss jedoch mindestens abgeschlossen und eine erste Pilotstation muss bereits in Betrieb genommen worden sein) befinden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen, insbesondere inkl. Projektstart und Echtbetriebszeitraum. Zu jeder Referenz ist eine Kurzbeschreibung der Projektziele und der umgesetzten Use-Cases vorzulegen (max. 2 DIN-A4 Seiten). Bitte priorisieren und sortieren Sie Ihre nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand. Die Bewertung der ersten drei Referenzen erfolgt individuell und spezifisch auf Basis der beschriebenen Kriterien. Für die übrigen Referenzen wird eine zusammenfassende Bewertung vorgenommen. Die zur Verfügung stehenden 700 Punkte verteilen sich wie folgt: - Referenz 1: 240 Punkte - Referenz 2: 180 Punkte - Referenz 3: 180 Punkte - Weitere Referenzen: 100 Punkte Werden lediglich drei Referenzen eingereicht, werden die eingereichten Referenzen Nr. 1 bis 3 wie beschrieben bewertet. Im Übrigen erhält der Bewerber mit Blick auf die weiteren Referenzen null Punkte. Falls mehr als fünf Referenzen eingereicht werden sollen, so sind die Formblätter in den Bewerbungsunterlagen entsprechend zu vervielfältigen und mit einer laufenden Nummer zu versehen (Priorisierung). Es wird darauf hingewiesen, dass alle über die Referenzen Nr. 1 bis 3 hinausgehenden Referenzen dann zusammengefasst unter "weitere Referenzen" bewertet werden. Bei der Bewertung der Referenzen werden die folgenden drei Kriterien für jede der Referenzen berücksichtigt: - Kriterium TL2.1: Umsetzung in einem Verbund (30%) - Kriterium TL2.2: Interoperabilität (30%) - Kriterium TL2.3: Systemintegration/-anbindung an Orbis (40%) Zu den Einzelheiten der Punkteverteilung für die Referenzen und der drei Unterkriterien TL2.1 bis TL2.3 siehe oben in den Bewertungskriterien sowie im "Bewertungsmodell Referenzen" in den Bewerbungsunterlagen. Der Bezirk Unterfranken kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB6 Seiten
Eigenerklärung42 KB12 Seiten
Eignungskriterien287 KB24 Seiten
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