Veröffentlichung 14.05.24 | Fragenfrist 07.06.24 | Teilnahmefrist 14.06.24 |
Eignungskriterien
Auswahlkriterien: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser EU-Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter WL genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - WL: 200 Punkte, - TL1: 100 Punkte, - TL2: 700 Punkte. Die Nachweise PL werden nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (für WL und TL1) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0% würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Bezüglich des Kriteriums TL2 (Referenzen) werden die maximal erreichbaren 700 Punkte wie folgt auf die einzelnen Referenzen verteilt: - Referenz 1: 240 Punkte - Referenz 2: 180 Punkte - Referenz 3: 180 Punkte - Weitere Referenzen: 100 Punkte Werden lediglich drei Referenzen eingereicht, werden die eingereichten Referenzen Nr. 1 bis 3 wie beschrieben bewertet. Im Übrigen erhält der Bewerber mit Blick auf die weiteren Referenzen null Punkte. Falls mehr als fünf Referenzen eingereicht werden sollen, so sind die Formblätter in den Bewerbungsunterlagen entsprechend zu vervielfältigen und mit einer laufenden Nummer zu versehen (Priorisierung). Es wird darauf hingewiesen, dass alle über die Referenzen Nr. 1 bis 3 hinausgehenden Referenzen dann zusammengefasst unter "weitere Referenzen" bewertet werden. Bei der Bewertung der Referenzen werden die folgenden drei Kriterien für jede der Referenzen berücksichtigt: - Kriterium TL2.1: Umsetzung in einem Verbund (30%) - Kriterium TL2.2: Interoperabilität (30%) - Kriterium TL2.3: Systemintegration/-anbindung an Orbis (40%) Beim Kriterium TL2.1 ist zu beschreiben, wie die angefragte Lösung in einem bestehenden Verbund umgesetzt wurde. Beim Kriterium TL2.2 ist die Kooperations- und Integrationsfähigkeit der Systeme zu beschreiben. Konkret geht es darum, wie die angefragte Lösung in die vorhandene Anwendungs-/Systemlandschaft des Referenzgebers über die Standards zur Interoperabilität (HL7 FHIR und HL7 V2) integriert wurde. Beim Kriterium TL2.3 ist anzugeben, in welches KIS die Lösung integriert wurde. Eine der eingereichten Referenzen sollte dabei einen Bezug zum Medikationsprozess aufzuweisen (inkl. Nennung der angeschlossenen Systeme und der Arzneimitteltherapiesicherheit). Präferiert wird in diesem Fall die Anbindung der Medikationslösung von Orbis. Die Einzelheiten der Punkteverteilung für die Referenzen und der drei Unterkriterien TL2.1 bis TL2.3 folgen aus dem "Bewertungsmodell Referenzen" in den Bewerbungsunterlagen. Bezüglich des Kriteriums WL (vergleichbarer Umsatz) geht der Bezirk Unterfranken davon aus, dass bei einem durchschnittlichen jährlichen vergleichbaren Umsatz in Höhe von EUR 1.000.000,- die volle Punktzahl (100%) erreicht wird. Bezüglich des Kriteriums TL1 geht der Bezirk Unterfranken davon aus, dass bei 100 oder mehr Fachkräften (Vollzeitäquivalent) die volle Punktzahl (100%) erreicht wird. Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Eignung zur Berufsausübung (PL)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WL)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (TL)
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