Veröffentlichung 12.08.26 | Fragenfrist 01.09.26 | Abgabefrist 10.09.26 | Öffnung 10.09.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht je nach Unternehmensform des Bieters in Kopie mit einer - Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert. Zum Nachweis ist die Bestätigung des Versicherers in Kopie einzureichen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Alternativ ist im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Hierfür ist bereits bei Angebotsabgabe eine Erklärung des Versicherers beizulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Die Vorlage der Erklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Nachweis einer entsprechenden Transport- und Lagerhalterversicherung in Kopie mit einer - Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall zur Absicherung aller Risiken der Beschädigung oder des Verlustes durch eigenes oder Fremdverschulden an den transportierten Hilfsmitteln. Darüber hinaus ist das Risiko von Umweltkatastrophen (z.B. Hochwasser, Sturm- und Hagelschäden) und Brandschäden entsprechend abzusichern. Zum Nachweis ist die Bestätigung des Versicherers in Kopie einzureichen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Alternativ ist im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Hierfür ist bereits bei Angebotsabgabe eine Erklärung des Versicherers beizulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Die Vorlage der Erklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Nennung von drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren, für die der Bieter als verantwortlicher Auftragnehmer: - Hilfsmittel, die Eigentum von Gesetzlichen Krankenkassen oder der Pflegekasse sind, von deren Versicherten abgeholt hat, - diese für die jeweilige Krankenkasse oder für die Pflegekasse in einem elektronischen Hilfsmittelpoolverwaltungssystem inventarisiert hat, - die Hilfsmittel für die Krankenkasse/Pflegekasse bis zum Wiedereinsatz gelagert hat, - nicht wiedereinsatzfähige Hilfsmittel entsorgt hat. Der Umfang, insbesondere die Art der Hilfsmittel, muss mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Bestätigung, dass die Auftragserfüllung in der bezuschlagten Region vollumfänglich flächendeckend gemäß der ausgeschriebenen Leistungsumfang sichergestellt wird.
Bestätigung, dass alle mit der Abholung und Demontage beauftragten Personen entsprechend auf die vertragsgegenständlichen Hilfsmittel geschult sind, sodass sie über die erforderlichen Kenntnisse für eine vollständige Leistungserbringung gem. dieser Vergabeunterlagen verfügen. Dies gilt für eigene Mitarbeiter sowie für die Mitarbeiter des Unterauftragnehmers, sollte ein Unterauftragnehmer eingesetzt werden.
Bestätigen Sie die Zustimmung zur Anlage "DS-GVO Vereinbarung" und erfüllen die von Ihnen ausgefüllten und beigefügten TOM die sich aus den Rechtsvorschriften ergebenen Vorgaben?
Zuschlagskriterien
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