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Einsammlung und Transport des kommunalen Altpapiers des ZASO im Verbandsgebiet

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.07.2026
Angebotsfrist
19.08.2026
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla, im nachfolgenden ZASO genannt, ist für das Gebiet des Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und dem Saale-Orla-Kreis, der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne von § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Da die bisherigen Verträge zu den Leistungen Einsammlung, Transport und die Verwertung des kommunalen Altpapiers im nachfolgenden näher beschriebenen Sinne dieser Ausschrei-bung zum 31. Dezember 2026 auslaufen, sollen die Leistungen auf dem Wege eines euro-paweit bekanntgemachten Vergabeverfahrens ab 1. Januar 2027 neu vergeben werden.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
15.07.26
Abgabefrist
19.08.26
Öffnung
19.08.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Pößneck, Deutschland
E-Mail
e.mueller@zaso-online.de
Telefon
+49 3647 441756

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)
    • Hierzu sind Erklärungen derjenigen Unternehmen, welche Sammel- und Transportleistungen für Altpapier erbringen, zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen (dazu zählen hier grds. die Jahre 2023, 2024 und 2025, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt). Sofern zum Zeitpunkt der An- gebotsabgabe noch kein festgestellter Jahresabschluss für das Jahr 2025 vorliegt, genügen hierfür vorläufige Zahlen.
    • 4 Mio. € für Personen-/Sachschäden
    • 100.000,00 € für Vermögensschäden
  • Referenzen aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 über erbrachte Leistungen des Einsammelns, Transportierens und VErwertens von Altpapier für kommunale Auftraggeber

  • Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG i.V.m. Entsorgungs- fachbetriebe-Verordnung (EfbV) für die Leistungen je Los

  • Beschreibung der Ausstattung und technischen Ausrüstung

    • Fahrzeuge
    • Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche tech- nische Ausrüstung im Sinne von geeigneten Fahrzeugen er bzw. sie für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit er bzw. sie sich insoweit auf die Aus- stattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft.

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