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Einsatzleitwagen 2

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.08.2026
Angebotsfrist
15.09.2026
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2).

Zeitplan

Fragenfrist
13.08.26
Veröffentlichung
14.08.26
Abgabefrist
15.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Ludwigsburg, Deutschland
E-Mail
Zentrale.Beschaffung@landkreis-ludwigsburg.de
Telefon
+49 7141-144-0
Website
https://www.landkreis-ludwigsburg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre mit mindestens folgenden Angaben

    • Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme und Ausführungszeitraum
  • Eigenerklärung zu dem Jahresumsätzen der Jahre 2022, 2023, und 2024 mit mindestens 700.000 Euro pro Jahr

  • - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.

  • Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister ******************************************************************************** Sonstiges: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

  • Eigenerklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.

  • SONSTIGES

    • - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)
    • - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
    • - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG)
    • - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung
    • - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
    • - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen)
    • - Eigenerklärung Unterauftragnehmer
    • -Eigenerklärung Bietergemeinschaft. ***************************************************************************** Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit setzt sich aus dem Preis sowie Technik und Service zusammen. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält die Höchstpunktzahl von 880. Alle höheren Preisangebote werden gegen das niedrigste Preisangebot bewertet. Die Preispunkte werden anteilig, je nach Überschreitung des niedrigsten Angebots vergeben. Formel: (geprüfter niedrigster Angebotspreis x 880 / jeweiliger Angebotspreis = Punktwert gewichtet (wird gerundet auf zwei Nachkommastellen in die Wertung einbezogen)

  • Service und Technik: Entsprechend den Angaben des Bieters können zwischen null und 10 Punkte pro Bewertungspositionen erreicht werden. Insgesamt 220 Bewertungspunkte (BP), siehe Übersicht C-Zuschlagskriterium Technik und Service sowie Datei C-Leistungsverzeichnis_Preisblatt (Bewertungspositionen sind in grüner Farbe hinterlegt).

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