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Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) mit Ingenieurdienstleistungen für den Eisenbahnbetrieb Langeoog

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.07.2026
Angebotsfrist
24.08.2026
Für die Inselbahn sind ab 01.03.2027 Dienstleistungen für die Erbringung von Ingenieurleistungen als Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) und als stellvertretender Eisenbahnbetriebsleiter (EBL-V) für das Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen der Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog und allgemeine Ingenieurleistungen für den Bahnbetrieb durchzuführen.

Zeitplan

Veröffentlichung
21.07.26
Abgabefrist
24.08.26
Vertragsbeginn
01.03.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
510.000 €
Erfüllungsort
Langeoog, Deutschland
E-Mail
r.heimes@langeoog.de
Telefon
+49 4972693113
Website
https://www.deutsche-evergabe.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Nach § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie die Aufgaben und Befugnisse von Betriebsleitern für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiterverordnung - EBV) vom 07.07.2000 (Bundesgesetzblatt I Nr. 32 vom 18.07.2000 S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Elften Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 10.10.2016 (Bundesgesetzblatt I Nr. 48 vom 14.10.2016 S 2242), haben Eisenbahn-infrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen, die keine Sicherheitsbescheinigungen benötigen, mindestens einen Betriebsleiter zu bestellen. Für jeden Betriebsleiter muss darüber hinaus mindestens ein Stellvertreter bestellt werden (§ 1 Abs. 4 EBV). Die Bestellung führt, nach vorhergehender Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Eignung des jeweiligen Bewerbers, das Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrs-unternehmen (AG) durch. Gemäß § 2 Abs. 1 EBV bedarf die Bestellung des Betriebsleiters und seines Stellvertreters der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Bestellung wird auf Antrag beim zuständigen Ministerium (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung) bestätigt, wenn der Betriebsleiter zuverlässig ist und seine fachliche Befähigung in einer Prüfung nach der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung nachgewiesen hat (§ 2 Abs. 2 und 6 EBV). Bewerber müssen diese Voraussetzungen für die Erteilung eines Auftrags erfüllen. Zwischenzeitliche Änderungen der aufgeführten Verordnungen während des Ausschreibungsverfahrens sind zu berücksichtigen.

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Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB32 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB6 Seiten
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