Veröffentlichung 12.09.24 | Abgabefrist 15.10.24 | Öffnung 15.10.24 |
Eignungskriterien
Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bieterge-meinschaft einreichen. Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqua-lifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Als vor-läufigen Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert; die einschlägigen Nachweise müssen spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden und wer-den geprüft. Nicht präqualifizierte Bieter reichen die Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqua-lifizierte Unternehmen gem. VHB 124 ein. Hinweis der Vergabestelle
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen VHB 124
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen VHB 124
Zuschlagskriterien
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