Veröffentlichung 04.10.24 | Abgabefrist 07.11.24 | Öffnung 07.11.24 |
Eignungskriterien
Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einreichen. Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Als vor-läufigen Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert; die einschlägigen Nachweise müssen spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden und wer-den geprüft. Nicht präqualifizierte Bieter reichen die Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. VHB 124 ein. Hinweis der Vergabestelle
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen VHB 124
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen VHB 124
Zuschlagskriterien
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