Veröffentlichung 12.02.26 | Abgabefrist 13.03.26 | Öffnung 13.03.26 |
Eignungskriterien
Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einreichen. Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Als vorläufigen Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert; die einschlägigen Nachweise müssen spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden und werden geprüft. Nicht präqualifizierte Bieter reichen die Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. VHB 124 ein. Hinweis der Vergabestelle
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen VHB 124
Zuschlagskriterien
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