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Elektrische Anlagen - Betriebshofe Giebel 46

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.07.2026
Angebotsfrist
17.08.2026
Elektrische Anlagen für den Neubau eines Betriebshofes auf dem Gelände des bestehenden Betriebshofes am Giebel 46 Zusätzlich zu der Herstellung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist die optionale Beauftragung von Wartungsleistungen Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Preise für die Wartungsleistung müssen – neben den Preisen für die Hauptleistungen - von den Bietern in das Leistungsverzeichnis eingetragen werden und fließen in die Angebotswertung ein. Die Wartungsleistungen können nach Bedarf des Auftraggebers optional abgerufen werden, spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der hergestellten Anlage. Die Laufzeit des Wartungsvertrages beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Inanspruchnahme der Option. D.h. der zukünftige Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf den Abruf der Wartungsleistungen, ist aber verpflichtet, die Wartungsleistung bei Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber zu erbringen. Mit Zuschlag wird das Optionsrecht Vertragsbestandteil. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber stellt keinen neuen Auftrag im rechtlichen Sinne dar. Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabe -und Vertragsunterlagen zu entnehmen. Nähere Informationen zu den Wartungsleistungen und den zugehörigen Rahmenbedingungen sind dem anliegenden Wartungsvertrag sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.07.26
Fragenfrist
10.08.26
Abgabefrist
17.08.26
Öffnung
17.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Wuppertal, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
sb.zentrale-vergabestelle@stadt.wuppertal.de
Telefon
000
Website
https://www.vergabe.rib.de/wuppertal/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Mit dem Angebot muss eingereicht werden
    • • die vollständig ausgefüllte Bietererklärung mit allen darin geforderten Eigenerklärungen (u.a zur Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer, Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz, Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften) und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, zur Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft)
    • • Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B der Bietererklärung)
  • Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen

    • • Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von 500.000 € netto.
    • Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
  • Auf Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen (beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung) folgende Unterlagen/ Nachweise vorzulegen

    • • Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
    • Mindestanforderung an die Referenz:
    • Vorlage von mindestens 1 Referenz, die folgende Anforderungen erfüllt/erfüllen:
    • - Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um die Bauausführung im Bereich Elektrotechnik bei der Installationen von Kabel, Leuchten und Unterverteilungen durchgeführt wurden.
    • - Baukosten von mindestens 400.000 € netto und
    • - der Referenzauftrag ist erfolgreich abgeschlossen nach dem 01.08.2021.
  • Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen

    • • Nachweis einer Berufs­ und Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungsbestätigung der Versicherung) einer EU – Versicherungsgesellschaft mit Angabe der Deckungssummen für Personen­ und Sachschäden. Besteht keine derartige Versicherung: rechtsverbindliche Zusage einer EU–Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
    • Mindestanforderungen an die Berufs­ und Betriebshaftpflichtversicherung:
    • • Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
    • • Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €
    • • Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio. €
    • Hier sollten die Haftpflichtversicherungssummen gemäß der aktuellen BVB eingetragen werden. Im Regelfall sind diese ausreichend. Sollten im individuellen Fall höhere Summer gefordert werden, muss dies angepasst und im Vergabevermerk begründet werden.
    • • Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2­fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
    • • Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt des Auftragsbeginns für Personen­, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
    • • Die Deckungsbestätigung ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
    • • Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.

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