Noch 9 Tage

Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, mobile Netzersatzanlage

Für das Bauvorhaben ist eine mobile, fahrbare Netzersatzanlage (NEA) bereitzustellen, die bei Stromausfall automatisch startet und die sicherheitsrelevanten Anlagen, insbesondere die Feuerwehrtechnik im Untergeschoss 2, unterbrechungsfrei versorgt. Eine ständige und ausfallsichere Nachbetankung ist sicherzustellen. Die Bereitstellung, Installation, Anbindung und der sichere Betrieb der NEA müssen gemäß allen geltenden technischen Regeln und behördlichen Vorgaben erfolgen. Für die NEA steht ein fester Aufstellort mit den Maßen 8,0 m × 2,6 m zur Verfügung. Aufgrund der engen Platzverhältnisse und der eingeschränkten Zuwegung ist eine mobile Anhängervariante zwingend erforderlich. Ein Kran darf nicht eingesetzt werden; die NEA muss in den Innenhof geschoben oder gefahren werden können. Randbedingungen für Anlieferung und Einbringen: Seitliche Zugänge: max. Durchfahrtshöhe 2,8 m Rückwärtige Anfahrt: möglich, jedoch einspurige Straße (3,5 m Breite) und eingeschränkter Wenderadius

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Fragenfrist
31.07.26
Abgabefrist
06.08.26
Öffnung
06.08.26
Vertragsbeginn
12.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
Einkauf@bim-berlin.de
Telefon
+4930901661478
Website
https://www.bim-berlin.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Es sind Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich, soweit der Bewerber/Bieter eintragungspflichtig ist. Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Bei fehlender Präqualifizierung ist zusätzlich die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

  • Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes in Höhe von mindestens 300.000 EUR netto in den letzten drei Geschäftsjahre mit einschließlich Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Gewerk

    • Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen).
    • Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Bei fehlender Präqualifizierung ist zusätzlich die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
    • Nachweis einer durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl von mindestens 15 Arbeitskräften in den letzten drei Geschäftsjahren.
    • Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Eigenerklärung (Eignungsbogen VOB) gem. den Vergabeunterlagen. Zusätzlich ist die vollständig ausgefüllte Selbstauskunft gem. den Vergabeunterlagen vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
  • Nachweis fachlicher Eignung des Unternehmens anhand von mindestens 1 projektvergleichbaren Referenz. Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn jede einzelne Referenz alle nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen a) bis c) erfüllt. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. a) Die Referenz ist abgeschlossen; die Abnahme der Bauleistung gemäß § 12 VOB/B ist innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt, maßgeblich ist der Tag der Angebotsöffnung (einschließlich) b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen - hier

    • [Aufstellung und Betrieb einer NEA mit zusätzlicher Betankung]
    • c) Die Referenz umfasst einen Auftragswert von mindestens [80.000] EUR netto
    • Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Eigenerklärung (Eignungsbogen VOB) gem. den Vergabeunterlagen. Zusätzlich ist die vollständig ausgefüllte Selbstauskunft gem. den Vergabeunterlagen vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

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