Veröffentlichung 07.07.26 | Abgabefrist 06.08.26 | Öffnung 06.08.26 | Vertragsbeginn 09.11.26 |
Eignungskriterien
Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers ((§ 6a EU Nr.3a VOB/A 2019). Geforderter Mindeststandart: 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte ((§ 6a EU Nr. 3g VOB/A 2019). Geforderter Mindeststandard: mindestens 8 Arbeitskräfte
Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt vorzulegen: Angaben nach § 6e EU VOB/A 2019 und ggf. zu § 6f EU VOB/A 2019. Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre. Hinweis: Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Eignung zur Berufsausübung und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (dort zu b)) vorzulegen. Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A 2019 Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A 2019) Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
1. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur
Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A 2019) Geforderter Mindeststandard: Mindestumsatz 1.200.000,00 EUR pro Jahr.
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