Frist abgelaufen

Elektroinstallationsarbeiten - Bittweg 124

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.05.2026
Angebotsfrist
29.05.2026
Elektroinstallationsarbeiten

Zeitplan

Veröffentlichung
18.05.26
Fragenfrist
22.05.26
Abgabefrist
29.05.26
Öffnung
29.05.26
Vertragsbeginn
22.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Düsseldorf, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
geschaeftsfuehrung@stw-d.de
Telefon
+49 211 8113298
Website
https://www.stw-d.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Der Bieter hat zur Bestätigung seiner Erklärung folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen

    • Mind. 3 vergleichbare Referenznachweise. Der Bieter hat hierfür das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden. Dieses ist durch den Referenzgeber zu unterschreiben. Mindestanforderung: Die Referenznachweise müssen mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten: - Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft
    • - Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers
    • Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird
    • - Bezeichnung des Bauvorhabens
    • - Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt
    • - Ort der Ausführung (Ort, Straße)
    • - Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr) und Fertigstellung (Monat/Jahr)
    • - Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer)
    • - Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal
    • Mindestanforderung: Der Bieter hat mind. 2 Referenzen über Arbeiten in Bestandsgebäuden (Umbau / Sanierung) vorzulegen. In diesem Fall hat der Bieter bei "Art der Baumaßnahme" das Feld "Umbau" anzukreuzen. - Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht
    • hierzu hat der Bieter die Nummer und die Bezeichnung anzugeben
    • vgl. Anlage 2
    • - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder Angaben, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
    • - Angaben, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschn. eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
    • oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
    • - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
    • oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung
    • Mindestanforderung: Der Bieter hat mind. 2 Referenzen über Arbeiten in Bestandsgebäuden (Umbau / Sanierung) vorzulegen (siehe oben). Bei diesen Referenzprojekten müssen jeweils besondere technische Anforderungen an die Ausführung bestanden haben. Dies ist insbesondere der Fall bei Leistungen, die auf Grundlage von Planunterlagen (zum Beispiel CAD) erbracht wurden und bei denen während der Bauausführung ein erhöhter Abstimmungs- und Koordinationsbedarf, insbesondere aufgrund von Planfortschreibungen oder Anpassungen im Bestand, bestand. Der Bieter hat im Rahmen der Referenzangaben darzulegen, inwieweit das benannte Referenzprojekt die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Hierzu ist das Referenzprojekt stichwortartig zu beschreiben, insbesondere im Hinblick auf die technischen Anforderungen an die Ausführung sowie den während der Bauausführung bestehenden Abstimmungs- und Koordinationsbedarf (z. B. Arbeiten auf Grundlage fortgeschriebener Planunterlagen, Abstimmung mit anderen Gewerken, Anpassungen im Bestand). - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro)
    • Mindestanforderung: Jede Referenz muss einen Auftragswert der Elektroinstallationsleistungen von mind. 150.000 Euro netto aufweisen. Sofern es sich um eine Komplettleistung handelt, ist der auf die Elektroinstallationsarbeiten entfallende Anteil gesondert anzugeben und maßgeblich. - Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind
    • sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen
    • Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 sind von dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind
    • - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden
    • -Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat
    • -Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde
    • -Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde
    • -Ankreuzen, wenn dem Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde
    • - Ankreuzen, wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde
    • - Ankreuzen, wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde
    • - Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden
    • ? Angaben Ansprechpartner bei dem Referenzgeber
    • Einwilligung des Referenzgebers.
  • Angaben des Bieters: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe jeweils: Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.

  • Erklärung des Bieters

    • Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Bieter hat zur Bestätigung seiner Erklärung folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025, 2024, 2023) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Funktionsgruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Mindestanforderung: Der Bieter hat seine Angaben mindestens nach folgenden Funktionsgruppen zu gliedern: Fachhelfer: Beschäftigte ohne abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, die unterstützende Tätigkeiten bei Elektroinstallationsarbeiten nach Anweisung ausführen (Helfer / angelernte Kräfte). Mindestanforderung: Mindestens sechs (6) jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte (Fachhelfer) je abgeschlossenem Kalenderjahr (2025, 2024 und 2023). Facharbeiter: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik (z. B. Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik) oder gleichwertige Qualifikation
    • selbständige Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten. Mindestanforderung: Mindestens fünf (5) jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte (Facharbeiter) je abgeschlossenem Kalenderjahr (2025, 2024 und 2023). Technisches Leitungsperson: Beschäftigte mit Leitungs- und Koordinationsaufgaben, insbesondere Meister, Techniker, Ingenieure oder Bau-/Projektleiter im Bereich Elektrotechnik. Mindestanforderung: Mindestens zwei (2) jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte (Technisches Leitungspersonal) je abgeschlossenem Kalenderjahr (2025, 2024 und 2023). Für ein Beispiel wird verwiesen auf das Formblatt 216. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
  • Erklärung des Bieters

    • Ich bin / Wir sind - im Handelsregister eingetragen
    • - für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen
    • - bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen
    • - zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. (Zutreffendes angeben). Der Bieter hat zur Bestätigung seiner Erklärung folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.

Zuschlagskriterien

  • Gesamtpreis (brutto)

    • Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis im GAEB-Format (.d83
    • .x83) und im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis nicht im GAEB-Format und im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB32 Seiten
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