Veröffentlichung 14.04.26 | Fragenfrist 24.04.26 | Teilnahmefrist 30.04.26 |
Eignungskriterien
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgehend vom Jahr der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von EUR 5,0 Mio. pro Schadensfall durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). (Teil B 03 der Vergabeunterlagen)
Zuschlagskriterien
Preis: Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (VgV-Konzentrationspreis 1). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 80 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 80 multipliziert.
Qualität des Konzepts "Servicequalität": Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 07 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 07 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 2. Produktberatung 3. Einzelfallberatung der Supportbegleitung 4. Reklamationsbearbeitung 5. Unterstützung bei Portfoliobereinigungen und Portfolioanpassungen Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 10 bewertet. Die Konzeptpunkte 1-5 werden wie folgt bewertet: 1. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 2,0 Punkte = max. 48 Stunden 1,5 Punkte = max. 120 Stunden 1,0 Punkte = Mehr als 120 Stunden 0 Punkte = keine Angabe 2. Produktberatung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept 3. Einzelfallberatung der Supportbegleitung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept 4. Reklamationsbearbeitung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept 5. Umstellungsunterstützung und -begleitung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad 1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept
Qualität des Konzepts "Lieferausfall": Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Lieferausfall" (Teil B 08 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 08 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Lieferausfall": 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörung/Lieferausfällen 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörung/Lieferausfällen 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 15 bewertet. Die Konzeptpunkte 1-4 werden wie folgt bewertet: 1. Unverzügliche Kommunikation bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 2 Punkte = Information unverzüglich (innerhalb von 4 Stunden) bei Eingang der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 1,5 Punkte = Information noch am gleichen Tag des Eingangs der Bestellung über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 1 Punkte = Information am auf den Eingang der Bestellung folgenden Tag über den Eintritt der Lieferstörung/des Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 2. Aufstellung betroffener Produkte bei Lieferstörungen/Lieferausfällen 2 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 1,5 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 1 Punkte = Aufstellung betroffener Produkte bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 3. Information über die Reichweite des Lieferausfalls/Lieferstörung (sind nur einzelne Regionen/ Kliniken oder das gesamte Land betroffen) 2 Punkte = Information am gleichen Tag bzw. am ersten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 1,5 Punkte = Information bis zu zwei Tage bzw. am zweiten Werktag nach Bekanntwerden des Lieferausfalls/Lieferstörung 1 Punkte = Information bis zu fünf Tage bzw. am fünften Werktag nach Bekanntwerden der Lieferstörung/Lieferausfalls 0 Punkte = keine Angabe 4. Umstellungsunterstützung und -begleitung bei längerfristigen Lieferausfällen 4 Punkte = sehr guter Erfüllungsgrad 3 Punkte = guter Erfüllungsgrad 2 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad 1 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad 0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht vorhandenes Konzept
Preis: Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (VgV-Konzentrationspreis 1). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 80 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 80 multipliziert.
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