Die verkehrstechnischen Dienste
- Automatic Identification System (AIS),
- Differential Global Navigation Satellite System (DGNSS),
- Backbone (eigenes Kommunikationsnetz der WSV)
- Nachfolgeanwendung des bestehenden Melde- und Informationssystems für die Binnenschifffahrt (NaMIB)
müssen gemäß § 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nach DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) für ortsfeste Anlagen, einer zyklischen Prüfung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit unterzogen werden.
Diese Anlagen mit allen dazugehörigen Komponenten müssen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 durch eine befähigte Person gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 auf ihre elektrische Betriebssicherheit geprüft werden. Speziell für die Prüfung von Servern gilt laut DGUV Vorschriften neben der DIN VDE 0105-100 auch die DIN VDE 0701-0702.
Insgesamt müssen 179 Anlagen geprüft werden.
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