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Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.07.2026
Angebotsfrist
Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

Zeitplan

Fragenfrist
20.07.26
Veröffentlichung
23.07.26
Teilnahmefrist
03.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Düsseldorf, Deutschland
Vertragslaufzeit
4 Tage
E-Mail
einkauf@nrwbank.de
Telefon
0211 91741 1397
Website
https://www.nrwbank.de/de/index.html

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • (1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Auf-hebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

    • (1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Umsatz aus mit der zu vergebenden Leistung (79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
    • 79713000-5 Bewachungsdienste, 79992000 Empfangsdienste) vergleichbaren Leistungen in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 jeweils mindestens 5.000.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bewerber angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
    • (1.) Bewerber müssen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
    • 79713000-5 Bewachungsdienste, 79992000 Empfangsdienste) verfügen. (2.) Mindestanforderung: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall, jeweils mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, vorsehen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 Euro Vermögensschäden: 200.000 Euro Schlüsselschäden: 50.000 Euro (3.) Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei des beauftragten Versicherungsunternehmens oder des betreuenden Versicherungs-dienstleisters/ -maklers vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (4.) Sofern der ausgeschriebene Vertrag weitergehende und / oder höhere Versicherungssummen vorsieht, sind diese nicht Gegenstand der Eignungsprüfung.
  • (1) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 25.06.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2) Mindestanforderungen: Mindestens 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllen: (a) Bewachungsdienste, die zugleich Empfangsdienste umfassen, einschließlich Schaltung der Einbruchmelde- und der Schrankenanlage, Verschlussrunden, Tag- und Nachtkontrollen, Geländeüberwachung mittels Kameras, Abarbeitung von Alarmmeldungen (b) betreffend mindestens zwei Liegenschaften mit jahresdurchschnittlich insgesamt mindestens 400 täglich anwesenden oder zu betreuenden Personen, insbesondere Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher, Dienstleister oder sonstigen externen Personen (c) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 25.06.2026 (d) und einem tätigkeitsspezifischen Nettoumsatz von mindestens 500.000 EUR netto in diesen 12 Monaten (3) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (5) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

  • (1) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 Alt. 2 VgV) des Unternehmens des Bewerbers. (2) Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. (3) Mindestbedingungen: (a) Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. (b) Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage der DIN EN 77200 erbringen. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. (c) Bewerber müssen über eine Alarmempfangsstelle verfügen, die nach DIN EN 50518 zertifiziert ist. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. (4) Die Erklärung darüber, ob eine gültige Zertifizierung nach den (a) bis (c) vorliegt, ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. (5) Die jeweiligen Nachweise der Zertifikate müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Zuschlagskriterien

  • Niedrigster Preis (Zuschlagskriterium Nr. 1): (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 09: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der NRW.BANK im Vordruck 09 angegebenen Mengenangaben. (3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 09 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (grün unterlegt) zu befüllen. Angebotsvergleichspreis ist der im Vordruck 09 angegebene Brutto-Gesamtpreis. (5.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 20 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 20 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.

  • Qualifikation und Erfahrung (Zuschlagskriterium Nr. 2)

    • (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen
    • diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Qualifikation und Erfahrung 30 % (= 30 Punkte) o Qualifikation der Empfangskräfte 10 % (= 10 Punkte) o Erfahrung der Empfangskräfte 10 % (= 10 Punkte) o Qualifikation der Bewachungskräfte 05 % (= 05 Punkte) o Erfahrung der Bewachungskräfte 05 % (= 05 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Qualifikation der Empfangskräfte Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Empfangsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden über eine anforderungsgerechte, einschlägige Berufsausbildung und über möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen verfügen. Positiv bewertet werden insbesondere nachgewiesene Fort- und Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen in den Bereichen Empfangs- und Besucherservice, Kommunikation und Konfliktverhalten, Besuchermanagement, Zutrittsmanagement oder Nutzung empfangsbezogener IT-Systeme. - Erfahrung der Empfangskräfte Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Empfangsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeiten-den über umfassende einschlägige Erfahrung verfügen. Idealerweise verfügen die Empfangskräfte über die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus über eine möglichst umfassende Berufspraxis in der Erbringung von Empfangsdiensten einschließlich empfangsbezogener Service- und Dienstleistungstätigkeiten in Empfangsbereichen mit erhöhter Diskretionserwartung und besonderem Repräsentationsanspruch. - Qualifikation der Bewachungskräfte Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Bewachungsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden über eine anforderungsgerechte, einschlägige Berufsausbildung und über möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen verfügen. Positiv bewertet werden insbesondere nachgewiesene Fort- und Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen in den Be-reichen Schutz und Sicherheit, Wächterkontrollsysteme, Alarmbearbeitung oder Notfallabläufe. - Erfahrung der Bewachungskräfte Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Bewachungsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden über umfassende einschlägige Erfahrung verfügen. Idealerweise verfügen die Bewachungskräfte über die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus über eine möglichst umfassende Berufspraxis in der Erbringung von Bewachungsdiensten, einschließlich Revierkontrollen, Kontroll- und Verschlussdiensten sowie der Bearbeitung von Störungs-, Alarm- und Notfallsituationen. (4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (6.) Zu jedem Unterkriterium sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem (Unter-)Kriterium nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.
  • Mitarbeitermotivation (Zuschlagskriterium Nr. 3)

    • (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen
    • diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Mitarbeitermotivation Erwartet wird, dass der Bieter auftragsbezogene Maßnahmen zur Motivation des bei der NRW.BANK eingesetzten Empfangs- und Bewachungspersonals vorsieht, um Zufriedenheit, Einsatzbereitschaft und personelle Kontinuität während der Vertragslaufzeit zu fördern. Positiv bewertet werden insbesondere konkret benannte finanzielle Anreize, auftragsbezogene Anerkennungs- und Prämienmodelle, projektbezogene Schulungs- und Qualifizierungsangebote, Maßnahmen zur Stärkung der Identifikation mit dem Einsatz bei der NRW.BANK sowie sonstige unmittelbar motivationsfördernde Maßnahmen. Der Bieter hat darzustellen, wie er die Umsetzung dieser Maßnahmen während der Vertragslaufzeit sicherstellt. (4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
  • Verfügbarkeit (Zuschlagskriterium Nr. 4)

    • (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen
    • diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Verfügbarkeit Erwartet wird die Gewährleistung einer konstanten Einsatzbereitschaft und tatsächlichen Verfügbarkeit der zur Erbringung der Bewachungs- und Empfangsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus be-steht die Anforderung, dass das Personal ab dem vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn termingerecht in der zugesagten Größe und Qualität und über die gesamte Vertragslaufzeit konstant einsatzbereit ist. Dies umfasst auch die Gewährleistung einer zuverlässigen und gleichwertigen Vertretung bei urlaubs-, krankheits- oder sonstig ausfallbedingten Abwesenheiten. (4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder über-wiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB6 Seiten
Eigenerklärung124 KB12 Seiten
Eignungskriterien56 KB24 Seiten
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