Veröffentlichung 10.07.26 | Fragenfrist 10.08.26 | Teilnahmefrist 18.08.26 |
Eignungskriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bemerkung
Zuschlagskriterien
Honorar/Preis
Fachlicher und Technischer Wert
Organisation zur Erbringung der geforderten Leistungen
Welche davon erfüllen Sie?
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