Frist abgelaufen

Energetische Sanierung mit Aufzugsnachrüstung, Fritz-Michel-Straße 14, Los 4: Tragwerksplanung

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.06.2025
Angebotsfrist
30.06.2025
Die Koblenzer Wohnungsbaugesellschaft mbH plant die energetische Sanierung des Wohngebäudes in der Fritz-Michel-Straße 14 in 56070 Koblenz incl. der Neuherstellung einer Aufzugsanlage. Der Aufzug dient zur Herstellung einer barrierearmen Erschließungen der Wohnungen. Das Gebäude mit 10 Wohneinheiten wurde im Jahr 1968 in Massivbauweise erstellt. Die 909 m² Wohnfläche verteilen sich als Zweispänner Grundriss auf 5 vollständig über Erdreich liegende Wohngeschosse. Abstellräume liegen in der Unterkellerung mit 2,0m lichter Höhe. Im Dachgeschoss befinden sich derzeit nicht genutzte Trockenräume. Ein Flachdach schließt die kubische Bauform. Die Gebäude sollen mindestens nach den Maßgaben des GEG unter Berücksichtigung der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen hinsichtlich des Energiestandards ertüchtigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor während des Planungsprozesses einen höheren Energie- Standard entsprechend KfW 55 oder KfW 40 EE festzulegen. Die Kosten und erforderlichen Maßnahmen der jeweiligen Ertüchtigung sind im Rahmen des Planungsprozesses zu untersuchen. Auf dieser Grundlage wird die Umsetzung entschieden. Verschiedene Varianten einer energetischen Sanierung des Gebäudes wurden untersucht. Die Ergebnisse werden zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, dass ein Wärmedämmverbund-System an Fassaden, ein Austausch der Fenster, ein neuer gedämmter Flachdachaufbau und eine Kellerdeckendämmung geplant werden soll. In den Bereichen der Technischen Ausstattung soll die Wärmeerzeugung durch eine im Dach platzierte Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Zur weiteren Reduzierung des Heizwärmebedarfs kann eine eventuell im Dach platzierte kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung unterstützen. Die Warmwasserbereitung soll künftig auf elektronische Durchlauferhitzer umgestellt werden. Die Montage der PV-Anlage erfolgt bauseits, im Planungsprozess ist hierfür lediglich die Leitungsführung zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten einer energetischen Sanierung untersucht. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde sich gegen eine serielle und für eine konventionelle Sanierung mit Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems entschieden. Flachdach und Kellerdecke erhalten ebenfalls eine neue Dämmung und die Fenster werden dreifachverglast ausgeführt. Die Aussagen der Machbarkeitsstudie basieren im Schwerpunkt auf einer seriellen Sanierung und können nicht als verbindliche Planungs- oder Ausführungsgrundlage genutzt werden. Im Idealfall soll die thermische Hülle gem. Machbarkeitsstudie im Großen und Ganzen die Qualität einer Passivhaushülle erreichen. Die zu erwartenden Kosten der Maßnahme entsprechen der Machbarkeitsstudie in der Sanierung nach dem KfW-40-EE - Standard als die voraussichtlich ökonomisch sinnvollsten Variante. Die Kosten (netto) dienen vorrangig der Vergleichbarkeit der Angebote: KG 200 Herrichten und Erschließen 54.428,39 EUR KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.334.479,75 EUR KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 439.190,00 EUR KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 40.000,00 EUR KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 70.000,00 EUR KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 90.000,00 EUR KG 440 Elektrische Anlagen 239.190,00 EUR KG 460 Förderanlagen - in KG 300 KG 500 Außenanlagen & Freiflächen 11.164,80 EUR Gesamtsumme netto: 1.839.262,94 EUR Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen anschließend die Leistungsphasen 5-6. Leistungszeit: Die Mitwirkung bei der Beantragung der Fördergelder ist 4 Monate nach der Beauftragung abzuschließen. Es ist eine Berücksichtigung der Förderauflagen in Bezug auf Dokumentation, Mindestanforderungen an Bauteile, Abrechnung etc. bis zum Abschluss und der Schlussabrechnung der Maßnahme zu berücksichtigen. Das Erstellen evtl. erforderlicher Unterlagen für das erfolgreiche Erwirken einer Baugenehmigung ist 6 Monate nach der Beauftragung abzuschließen. Der Baubeginn soll 2026 erfolgen, die Abnahme ist 9 Monate nach Baubeginn geplant. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
02.06.25
Fragenfrist
26.06.25
Abgabefrist
30.06.25
Vertragsbeginn
01.08.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Koblenz, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@koblenzer-wohnbau.de
Freischalten
Telefon
+49 261 30454-0
Freischalten
Website
https://www.koblenzer-wohnbau.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.

  • Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Büro muss neben dem Projektleiter über mindestens einen qualifizierten Vertreter mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation wie folgt verfügen: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieur benennen. Kleinen Büros wird mit Hinblick darauf empfohlen, eine Bewerbergemeinschaft einzugehen.

  • Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).

  • Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.

  • Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).

  • Erklärung über den Umsatz für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).

Zuschlagskriterien

  • Preis der Lesitung: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fach so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden für den AN (Geschäftsführer/Inhaber) - 10 Stunden für angestellte Architekten/Ingenieure - 20 Stunden für Technische Zeichner sonst die Angestellte.

  • Qualitäts- und Terminsicherung in der Planung: Hinsichtlich des Qualitätsmanagements "Qualitäts- und Terminsicherung in der Planung" erhält ein Angebot eine Beurteilung von 0-3 Punkten, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. Eine Beurteilung von 7-10 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen hinaus erfolgt, durch das eine besonders hohe Qualität der Planung sichergestellt wird sowie ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Terminen gelegt wird.

  • Berufserfahrung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen: Maßgeblich ist die Berufserfahrung des angegebenen Projektleiters dessen Stellvertreters. 0,25 Punkte je Jahr der Berufserfahrung und Person werden vergeben.

  • Berufserfahrung durch die Projektbearbeitung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals mit den hinsichtlich der beruflichen Leistungsfähigkeit mitgeteilten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen: Maßgeblich ist die Projektbearbeitung des angegebenen Projektleiters und dessen Stellvertreters hinsichtlich der Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen der Bekanntmachung hinsichtlich der Berufserfahrung erfüllen. 1 Punkt je Projekt bezogen auf die Person des Projektleiters und dessen Stellvertreters. Ein nachgewiesenes Mehr an Erfahrung das rechnerisch zu mehr als 10 Punkten führt, bleibt in der Wertung unberücksichtigt.

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