Veröffentlichung 02.06.25 | Fragenfrist 26.06.25 | Abgabefrist 30.06.25 | Vertragsbeginn 01.08.25 |
Eignungskriterien
1. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Büro muss neben dem Projektleiter über mindestens einen qualifizierten Vertreter mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation wie folgt verfügen: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieur benennen. Kleinen Büros wird mit Hinblick darauf empfohlen, eine Bewerbergemeinschaft einzugehen.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung über den Umsatz für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Zuschlagskriterien
Preis der Lesitung: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fach so hohen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden für den AN (Geschäftsführer/Inhaber) - 10 Stunden für angestellte Architekten/Ingenieure - 20 Stunden für Technische Zeichner sonst die Angestellte.
Qualitäts- und Terminsicherung in der Planung: Hinsichtlich des Qualitätsmanagements "Qualitäts- und Terminsicherung in der Planung" erhält ein Angebot eine Beurteilung von 0-3 Punkten, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. Eine Beurteilung von 7-10 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen hinaus erfolgt, durch das eine besonders hohe Qualität der Planung sichergestellt wird sowie ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Terminen gelegt wird.
Berufserfahrung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen: Maßgeblich ist die Berufserfahrung des angegebenen Projektleiters dessen Stellvertreters. 0,25 Punkte je Jahr der Berufserfahrung und Person werden vergeben.
Berufserfahrung durch die Projektbearbeitung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals mit den hinsichtlich der beruflichen Leistungsfähigkeit mitgeteilten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen: Maßgeblich ist die Projektbearbeitung des angegebenen Projektleiters und dessen Stellvertreters hinsichtlich der Referenzprojekte, die die Mindestanforderungen der Bekanntmachung hinsichtlich der Berufserfahrung erfüllen. 1 Punkt je Projekt bezogen auf die Person des Projektleiters und dessen Stellvertreters. Ein nachgewiesenes Mehr an Erfahrung das rechnerisch zu mehr als 10 Punkten führt, bleibt in der Wertung unberücksichtigt.
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