Frist abgelaufen

Energiespar-Contracting CBF

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.06.2026
Angebotsfrist
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) möchte mit dem Energiespar-Contracting ihren seit 2016 beschrittenen Weg zur verstärkten Senkung ihrer CO2-Emissionen trotz gleichzeitigem Flächenwachstum intensivieren. Dabei bietet das Energiespar-Contracting am CBF einen universell gestaltbaren Lösungsansatz, um mit Hilfe von relevanten und monetär gesicherten Energieeffizienz- und Einsparmaßnahmen, den CO2-Footprint signifikant zu reduzieren. Als zentrale Treiber der Emissionen stehen am unter Denkmalschutz stehenden CBF der gesamte Bereich der haus- und gebäudetechnischen Anlagen mit seiner zumeist veralteten Technik zur Kälte- und Dampferzeugung inkl. ihren überdimensionierten Infrastrukturen im strategischen Fokus. Zusätzlich erfordert der bauliche Zustand der Gebäude, der zu 60% vor 1980 erbaut wurden einen hohen Sanierungsaufwand. Gegenstand der Ausschreibung ist die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnamen in den Objekten des CBF im Rahmen eines Einspargarantie-Vertrags ESGV (Vertrag über Planung, Durchführung und Betreuung von Bau- und sonstigen Leistungen) gekoppelt mit einer selbständigen monetären Einspargarantieverpflichtung des Auftragnehmers (sogenanntes Energiespar-Contracting – ESC). Für die Verwirklichung des Vorhabens ist der Auftrag in zwei sich technisch und wirtschaftlich beeinflussende Schwerpunktaufgaben gegliedert, die auch nur gemeinsam vergeben werden: Schwerpunktaufgabe 1 Energieeffizienz-Maßnahmen für den größten Teil der zum Standort des CBF zugehörigen Gebäude • Einsparpotenziale sollen insbesondere in folgenden Bereichen erschlossen werden, so-fern dies sinnvoll und projektförderlich erscheint: - energetische Erneuerung der RLT-Geräte und Zentralanlagen - Erneuerung des Wasserwerks (Druckerhöhungs- und Aufbereitungsanlage) - Erneuerung der Wärmeversorgung (Einbau effizienter Pumpen. Hydraulischer Ab-gleich) - Implementierung von LEDs (Austausch herkömmlicher Leuchten) - Optimierung der Warmwasserversorgung (Systemumstellung Warmwassersysteme) • Darüber hinaus besteht jedoch die Möglichkeit weitere Einsparpotenziale aus dem Be-reich der energieintensiven haustechnischen Anlagen zur Sicherstellung der medizinischen und facilitären Aufgaben am Campus zu erschließen. Aus gegenwärtiger Sicht bestehen keine Beschränkungen im Betrachtungsumfang für Energieeffizienzmaßnahmen. Grundsätzlich ausgenommen sind jedoch sämtliche nutzerspezifischen Einrichtungen, Anlagen und Vorrichtungen des unmittelbaren Klinikbetriebs sowie Energieeffizienzmaßnahamen an den Baukörpern und ihren Gebäudehüllen.  Schwerpunktaufgabe 2 Energieeffizienz-Maßnahmen im Bereich der gesamten Dampfversorgung mit ihrer sanierungsbedürftigen und überdimensionierten Infrastruktur (Systemumstellung) Am CBF wird Dampf für mehrere klinische und betriebliche Aufgaben benötigt, u. a. zur Speisenzubereitung, Reinigung, AEMP (Steri) sowie Befeuchtung. Im Rahmen Vorhabens ist der maximal mögliche und wirtschaftlich sinnvolle Umfang an Erneuerungs- und Optimierungsleistungen der Dampfanlage als Pflichtmaßnahme zu berücksichtigen. Die Ausführung erfolgt unter Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs am CBF. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
10.06.26
Teilnahmefrist
03.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
zentrale-vergabestelle-vol@charite.de
Telefon
+49 00000000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    • entweder mittels des beigefügten Formblatts oder der Kopie des Nachweises. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummen von
    • - 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
    • - 1,0 Mio. EUR für Sachschäden und
    • - 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden
    • Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen bestehen oder eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
    • In allen Versicherungen darf die Selbstbeteiligung pro Schadensfall 10.000,- Euro nicht übersteigen.
    • Gefordert ist der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) sowie der durchschnittliche Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
    • Vergleichbar sind Leistungen über die Durchführung eines Energiesparcontractings. Als Mindestanforderung nachzuweisen ist
    • - ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz von mindestens 10 Mio. Euro sowie
    • - ein durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro
    • jeweils in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024).
    • Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien..
    • Die Bewertung des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen erfolgt mittels linearer Interpolation.
    • Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert.
    • Die Bewertung des durchschnittlichen Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium oder unterschreitet dieses, wird 1 Punkt vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert.
    • Gefordert ist die Angabe der Anzahl sämtlicher durchschnittlich angestellten Mitarbeiter in
    • den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) sowie die Angabe der Anzahl der durchschnittlich angestellten Mitarbeiter in
    • den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) für Energiesparcontracting-Projekte Als Mindestanforderung nachzuweisen ist
    • - ein jährlicher Durchschnitt von 100 Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) sowie
    • - ein jährlicher Durchschnitt von 6 Mitarbeitern in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) für vergleichbare Leistungen mithin im Bereich des Energiesparcontractings.
    • Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien.
    • Die Bewertung der durchschnittlichen Anzahl angestellter Mitarbeiter erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl dem Mindestkriterium oder unterschreitet dieses, wird 1 Punkt vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten berechnet. Grundlage hierfür ist die Differenz zwischen der tatsächlich nachgewiesenen durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl und dem Mindestwert im Verhältnis zur Spannweite zwischen dem Mindestkriterium und dessen zehnfachem Wert.
    • Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert.
    • Die Bewertung der durchschnittlichen Anzahl angestellter Mitarbeiter im Bereich ESC-Projekte erfolgt mittels linearer Interpolation. Erreicht oder überschreitet der durchschnittliche Jahresumsatz das Zehnfache des festgelegten Mindestkriteriums, werden 5 Punkte vergeben. Entspricht der durchschnittliche Jahresumsatz lediglich dem Mindestkriterium, wird 1 Punkt als Mindestpunktzahl vergeben. Zwischenwerte werden proportional und linear zwischen der Mindestpunktzahl von 1 Punkt und der Höchstpunktzahl von 5 Punkten interpoliert.
  • Gefordert sind mindestens 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 12 Jahren (2014 bis 2025 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge nach abgeschlossener und bestätigter Feinanalyse. Leistungsstände vor bestätigter Feinanalyse können nicht gewertet werden. Vergleichbar sind Leistungen über Energiesparcontracting-Projekte. Nachzuweisen sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen die folgende Merkmale erfüllen

    • Bei mindestens 1 der 3 Referenzen muss der Referenzgeber eine Einrichtung des Gesundheitswesens (Klinikum) oder ein Universitätsklinikum oder eine univsersitätsmedizinische Einrichtung sein.
    • Die folgenden Anforderungen gelten für jede der 3 Referenzen
    • a) Die Referenz bezieht sich auf eine vergleichbare Leistung mithin auf eine Leistung über Energiesparcontracting-Projekte.
    • b) Die Anzahl der einbezogenen Gebäude auf einer Liegenschaft muss mindestens 5 Gebäude betragen.
    • c) Die Gesamthöhe der Energiekosten (Baseline) muss mind. 500.000 € netto betragen
    • d) Investitionskosten (Planung und Ausführung) müssen mind. 350.000 € netto betragen.
    • e) Der Einsparerfolg - Prozentsatz der jährlichen monetären Einsparungen muss mind. 5 % pro Jahr betragen.
    • f) Die vermiedenen jährlichen CO2-Emissionen müssen mind. 75 Tonnen pro Jahr betragen.
    • Die Auswahlentscheidung gem. § 51 VgV erfolgt gemäß der nachfolgenden Kriterien. Die Einzelheiten ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Verfahrensbeschreibung nebst beigefügter Matrix für die Eignungskriterien.
    • Hinsichtlich der Bewertung der 1 Referenz mit einem Referenzgeber aus dem Bereich des Gesundheitswesen (Klinikum), eines Universitätsklinikums oder einer univsersitätsmedizinischen Einrichtung
    • ist Folgendes zu beachten:
    • Bei Kriterium a) mithin der Vergleichbarkeit der Leistung erfolgt die Punktevergabe wie folgt:
    • Die Referenz für das umgesetzte ESC-Projekt entspricht hinsichtlich Umfang und Inhalt den gemäß der Auftragsbekanntmachung zu erwartenden Leistungen.
    • (trifft vollständig zu = 10 Punkte
    • trifft überwiegend zu = 7,5 Punkte
    • trifft zu = 5 Punkte
    • trifft teilweise zu = 2,5 Punkte
    • trifft nahezu nicht zu = 0 Punkte)
    • Hinsichtlich der Bewertung der übrigen 2 Referenzen ohne Bezug zum Gesundheitswesen ist Folgendes zu beachten:
    • Bei Kriterium a) mithin der Vergleichbarkeit der Leistung erfolgt die Punktevergabe wie folgt: Die Referenz für das umgesetzte ESC-Projekt entspricht hinsichtlich Umfang und Inhalt den gemäß der Auftragsbekanntmachung zu erwartenden Leistungen.
    • (trifft vollständig zu = 5 Punkte
    • trifft überwiegend zu = 3,75 Punkte
    • trifft zu = 2,5 Punkte
    • trifft teilweise zu = 1,25 Punkte
    • trifft nahezu nicht zu = 0 Punkte)
    • Hinsichtlich der Bewertung aller 3 Referenzen ist weiterhin Folgendes zu beachten:
    • Bei Kriterium b) mithin der Anzahl der Gebäude auf einer Liegenschaft von mind. 5 Gebäuden bei einer jeden Referenz handelt es sich um eine reine Mindestanforderungen, so dass keine weitere Punktebewertung erfolgt.
    • Die Punktebewertung jeder der 3 Referenzen für die übrigen Kriterien
    • c) bis einschließlich f) erfolgt mittels linearer Interpolation.
    • Bei Kriterium c) mithin der Gesamthöhe der Energiekosten bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 500.000 € netto erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zehnfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert.
    • Bei Kriterium d) mithin der Gesamthöhe der Investitionskosten ist der
    • Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 350.000 € netto erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zwanzigfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert.
    • Bei Kriterium e) mithin der Einsparerfolg in Prozent bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von 5 % pro Jahr erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem sechsfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert.
    • Bei Kriterium f) mithin den vermiedenen jährlichen CO2-Emissionen bei einer jeden Referenz ist der Ausgangspunkt die Mindestpunktzahl von 1 Punkt je Referenz. Für Werte oberhalb des jeweiligen Mindestwertes von mind. 75 Tonnen pro Jahr erhöht sich die Punktzahl proportional zur Differenz zwischen dem erreichten Istwert und dem festgelegten Mindestwert. Die Berechnung erfolgt anhand des Verhältnisses dieser Wertdifferenz zur maximal möglichen Wertspanne zwischen Mindestkriterium und dem zehnfachen Mindestkriterium. Die maximal erreichbare Punktzahl wird dabei um den bereits vergebenen Basispunkt reduziert.

Zuschlagskriterien

  • Nettoeinsparung über Vertragslaufzeit (Kapitalwert): siehe Verfahrensbeschreibung

  • Investitionskosten: siehe Verfahrensbeschreibung

  • Beteiligung des Auftraggebers an den Einsparungen: siehe Verfahrensbeschreibung

  • Umsetzungskonzept: siehe Verfahrensbeschreibung

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Preisblatt42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB32 Seiten
Eigenerklärung124 KB6 Seiten
Eignungskriterien56 KB12 Seiten
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