Veröffentlichung 01.07.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Zuschlagskriterien
Wirtschaftlichstes Angebot: Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten prognostizierten Bruttogesamtentgelt. Die Ermittlung des prognostizierten Bruttogesamtentgelts (PE) erfolgt auf Grundlage der in Teil A der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) in der Tabelle 1-1, Spalte e, aufgeführten maßgeblichen Wertungsmenge je Position des Leistungsverzeichnisses für den Vertragszeitraum. Das prognostizierte Bruttogesamtentgelt (PE) ist die Summe der Produkte von maßgeblicher Wertungsmenge je Position (Spalte e) und dem jeweiligen Preis unter Berücksichtigung eines Umsatzsteuersatzes von 19 %. Die Prognose je Position ist eine unverbindliche Hochrechnung im Rahmen der Abfallmengenprognose auf Grundlage der derzeitigen Mengen oder Einsatzzahlen und dient lediglich zum Vergleich der Angebote der Bieter.
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