Frist abgelaufen

Entsorgung von gefährlichen Abfällen 2025-2027

Die Angebotsfrist ist am 02. Oktober 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 06. November 2024

  • Augustin Entsorgung Bremen GmbH&Co.KG, Bremen · 460.273 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
26.08.2024
Angebotsfrist
02.10.2024
Entsorgung von gefährlichen Abfällen vom 01.03.2025 bis 31.12.2027

Zeitplan

Veröffentlichung
26.08.24
Fragenfrist
20.09.24
Abgabefrist
02.10.24
Öffnung
02.10.24
Vertragsbeginn
01.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Wildeshausen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
maren.vollstaedt@oldenburg-kreis.de
Telefon
+49 443185270

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
    • 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist
    • 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
    • 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat
    • 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben
    • 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben
    • 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat
    • 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
    • 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
    • 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
    • 10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
    • 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
    • 12) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechen-der Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
    • B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
    • Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
    • Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
  • Sonstiges

    • Einzureichende Unterlagen:
    • - Darlegung des Entsorgungsweges für jede Abfallschlüsselnummer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - gem. Leistungsbeschreibung Kap. 6.1
    • - Nachweis der Versicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - gem. Kap. 5 (6) der Leistungsbeschreibung
  • Eignung zur Berufsausübung

    • Einzureichende Unterlagen:
    • - EfB-Zertifikat (Entsorgungsfachbetriebe) - (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Einzureichende Unterlagen:
    • - Anzahl Arbeitskräfte nach Berufsgruppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geben Sie die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen
    • - Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung unter Angabe von: (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): o Schadstoffklasse der eingesetzten LKW
    • o Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge gleichwertiger Art für die mobile Sammlung (Ersatz bei Ausfall)
    • o Beschreibung des Fahrzeuges für die Durchführung der mobilen Sammlung (Festaufbau oder Sammelcontainer) mit Fotos von innen und außen.
    • o Abnahmeprotokoll für das Fahrzeug bzw. den Sammelcontainer, für den Einsatz der mobilen Sammelaktion
    • o HINWEIS:
    • Der Landkreis Oldenburg ist als AG verpflichtet, das Saubere-Fahrzeug-Beschaffungs-Gesetz zu beachten. Daher sind Mindestziele u.a. für den Betrieb von Nutzfahrzeugen zu berücksichtigen. Für schwere Nutzfahrzeuge sind diese Ziele definiert, indem alternative Kraftstoffe (Biodiesel, Flüssiggas, Flüssigerdgas, Strom, Wasserstoff) eingesetzt werden.
    • Der Anteil an sauberen schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3 soll bis 31.12.2025 10% betragen und bis zum 31.12.2030 15%.
    • Der AG unterliegt entsprechenden Dokumentationspflichten und muss daher eine entsprechende Abfrage mittels Formular durchführen. Der AN hat das ausgefüllte Formular mit dem Angebot vorzulegen. (Abfrage gem. Par. 8 SaubFahrzeugBeschG.xlsx)
    • - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbaren Leistungen, unter Nennung von:
    • o Zeitraum
    • o Kunde
    • o Ansprechpartner, Kontaktdaten
    • o Leistungsumfang

Zuschlagskriterien

  • Preis

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Vergabeunterlagen

Präsentation37 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB16 Seiten
Vertragsentwurf89 KB32 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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