Frist abgelaufen

Entsorgung von unbehandelten Siedlungsabfällen aus dem Wetteraukreis

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.01.2024
Angebotsfrist
30.01.2024
Der AG beabsichtigt die Übernahme, den Transport und die Verwertung von eingesammelten gemischten Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) zu beauftragen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises (AWB) unterhält in 61209 Echzell das Entsorgungszentrum Wetterau (EZW), das von der Wetterauer Entsorgungsanlagen GmbH (WEAG) betrieben wird. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Bad Vilbel lassen die durch Dritte eingesammelten gemischten Siedlungsabfälle (AVV 20 03 01) der kommunalen Restabfall-Sammlung zur zentralen Umschlaganlage im EZW transportieren. Zum Vertragsbeginn am 01.11.2024 wird im EZW ein reiner Umschlag ohne vorherige Behandlung durchgeführt werden. Der Vergabegegenstand betrifft die arbeitstägliche Abholung von gemischtem Siedlungsabfall aus dem Wetteraukreis im EZW, den Transport mit Sattelauflieger-LKW zu einer Thermischen Abfallbehandlungsanlage (TAB) nach Wahl der Bieter sowie die abschließende Behandlung der übergebenen Siedlungsabfälle in dieser Behandlungsanlage.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.01.24
Abgabefrist
30.01.24
Öffnung
30.01.24
Vertragsbeginn
01.11.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Friedberg/Hessen, Deutschland
E-Mail
t.schauss@awb-wetterau.de
Telefon
+49 6031-906648
Website
https://www.awb-wetterau.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • - Eigenerklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
    • In Zweifelsfällen behält sich der Auftraggeber vor, einzelne Bescheinigungen im Sinne des § 48 Abs. 4, 5 und 6 VgV nachzufordern.
    • - aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Firmenregister (nicht älter als 3 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung).
    • - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
    • - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
    • - Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
    • dabei bestimmt sich der maßgebende Tätigkeitsbereich nach den Kernelementen des Auftrages, wie die Übernahme, der Transport und die Verwertung von kommunal im tonnenbezogenen Holsystem beim Bürger gesammelten Abfallfraktionen,
    • - Nachweis über das Bestehen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung. -
  • - Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Entsorgungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers; Mindestanforderungen

    • Die Bieter haben mindestens eine Referenz aus den letzten drei abgeschlossenen Jahren anzugeben, die der Art und dem Umfang nach eine Vergleichbarkeit aufweist. Vergleichbar im Sinne dieser Mindestanforderung sind Entsorgungsleistungen, die sich auf die Kernelemente des Auftrages wie den Transport und die Verwertung von kommunal im tonnenbezogenen Holsystem beim Bürger gesammelten Abfallfraktionen wie gemischte Sied-lungsabfälle und/oder Bioabfälle beziehen. Zudem muss der Referenzauftrag mindestens 50 % der hier prognostizierten jährlichen Abfallmengen, d. h. 13.750 t/a ausmachen. Der Referenzauftrag muss für mindestens 1 Leistungsjahr er-bracht worden sein.
    • - Gültiges Zertifikat (Kopie) als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG für die ausgeschriebene Leistung oder vergleichbare Unterlagen. Das Zertifikat muss sich auf die Kernelemente des Auftrages beziehen. Ist ein Bieter nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert, so muss er ersatzweise folgende Nachweise zumindest in Kopie beifügen:
    • o Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen
    • o Auszug aus dem Gewerbezentralregister für einen Geschäftsführer
    • o Nachweis der Versicherung über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung o Nachweis der Transportgenehmigung
    • o Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG.
    • Soweit ein Bieter aus einem anderen Mitgliedsstaat, in dem der Bieter ansässig ist, ein solches Zertifikat oder die ersatzweise aufgeführten Unterlagen nicht beibringen kann, sind vergleichbar Angaben und Dokumente vorzulegen. Die Vergleichbarkeit ist nachzuweisen.
    • Zur Abgabe der Eigenerklärungen ist das Formblatt 124 zu verwenden. Zudem kann zur Angabe der Referenzen das Formblatt "Referenzliste" verwendet werden.

Zuschlagskriterien

  • Energieeffizienz der Abfallverwertung

  • Preis

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB6 Seiten
Eigenerklärung78 KB12 Seiten
Eignungskriterien37 KB24 Seiten
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