Veröffentlichung 23.07.26 | Abgabefrist 25.08.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über das Vorliegen einer Versicherung gem. §10 des Vertrages mit seinem Angebot einreichen. D.h. das Vorliegen einer Versicherung mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall muss erklärt werden: a) Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 5,0 Mio. EUR pauschal für Personen,- und Sach- und Vermögensschäden, b) Umwelthaftpflichtversicherung mit mind. 5,0 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, c) Umweltschadensversicherung mit mind. 5,0 Mio. EUR für Kosten nach dem Umweltschadensgesetz. Alternativ kann eine Erklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über die genannten Summen im Auftragsfalle abgegeben werden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis bzw. die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen. Die Eigenerklärung ist in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen und mit dem Angebot abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Die entsprechende Versicherungspolice ist spätestens innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages nachzuweisen.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss ein gültiges Überwachungszertifikat für Entsorgungsfachbetriebe gemäß §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nachweisen. Die Kriterien für Entsorgungsfachbetriebe sind im §56 und §57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen - vom 24.02.2012 mit der letzten Änderung am 01.01.2024 bzw. neueste Fassung) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften - in der Fassung vom 02.12.2016 bzw. neueste Fassung) festgelegt. Dem Angebot ist eine Kopie des schriftlichen Überwachungszertifikates beizulegen. Das Überwachungszertifikat muss für die ausgeschriebenen Abfallschlüsselnummern mit den Tätigkeiten "Einsammeln", "Befördern", "Lagern" und "Behandeln/Verwerten/Beseitigen" ausgestellt sein. Der geforderte Nachweis ist dem Angebot als separate PDF-Datei beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Werden Nachunternehmer beauftragt, sind die entsprechenden Überwachungszertifikate der Subunternehmer ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss einen gültigen Nachweis über eine Qualitätszertifizierung gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar nachweisen. Der Nachweis ist dem Angebot als separate PDF-Datei beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Erbringung von Entsorgungsleistungen für Krankenhäuser (in Bezug auf Krankenhausabfälle) für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr nachzuweisen. Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Es reicht, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Referenzkriterien nachweisen kann. Gewertet werden Referenzen der letzten Jahre seit 2021, d. h. die Erbringung von Entsorgungsleistungen kann vor 2021 begonnen haben, die Leistung muss vom Bieter jedoch nach 2021 weiterhin erbracht worden sein. Die notwendigen Angaben zu den Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen. Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe zu vereinbaren (Vordruck D3).
Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaften muss aktuell mindestens zwei Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft im eigenen Unternehmen bzw. in den Unternehmen der Bietergemeinschaft zur Verfügung stellen bzw. per Eignungsleihe durch andere Unternehmen zur Verfügung stellen. Die Eigenerklärung über die Mitarbeiteranzahl ist in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen. Zusätzlich sind für mindestens zwei Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaf die entsprechenden beruflichen Ausbildungsnachweise als gesonderte PDF-Datei mit dem Angebot einzureichen. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn sie für die jeweilige Leistung tatsächlich zur Verfügung stehen und mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe (Vordruck D3) vereinbart wurde.
Mindestumsatz: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 1,5 Mio. EUR brutto nachweisen. Die Angaben über den Umsatz sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Vordruck D1) zu erbringen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Umsatz von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln anzugeben. Die Umsätze von Bietergemeinschaft werden anschließend addiert. Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur dann berücksichtigt, wenn mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich die wirtschaftliche Eignungsleihe (Vordruck D3) vereinbart wurde.
Zuschlagskriterien
Preis: Gesamtangebotspreis in EUR, netto
Umsetzungskonzept (Fragebogen): Umsetzungskonzept - Es ist je Los der zur Verfügung gestellte Fragebogen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
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