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Entsorgungsdienstleistungen Sperrmüll

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.08.2026
Angebotsfrist
17.09.2026
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Behandlung und Verwertung des im Landkreis erfassten Sperrmülls durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt); die Anlieferung erfolgt durch den AG.

Zeitplan

Veröffentlichung
18.08.26
Fragenfrist
10.09.26
Abgabefrist
17.09.26
Vertragsbeginn
01.07.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
2.472.070 €
Erfüllungsort
Rotenburg (Wümme), Deutschland
E-Mail
vergabe@lk-row.de
Telefon
+49 42619832178
Website
https://www.lk-awr.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. Angaben jeweils für 2025, 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025

    • - WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
    • - WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Sortierung, Behandlung oder Verwertung von Sperrmüll erzielt wurden.
    • Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben.
    • Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen.
    • BL 1 Qualitätssicherung Sperrmüllbehandlung (Bieter und/oder Unterauftragnehmer als Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe)
    • Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 (Sperrmüll). Beigefügt als Anlage zum Angebot.
    • Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt.
  • Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz; auch Unterauftragnehmer als Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe) Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen für die Sortierung, Behandlung oder Verwertung von Sperrmüll anzugeben. Mit Angabe

    • - des Auftraggebers,
    • - der Tätigkeit,
    • - des Zeitraums,
    • - des Umfangs der Tätigkeit in Mg/a,
    • - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Pos. 1: Behandlung und Verwertung
    • Jahrespreis (netto) für die Behandlung und Verwertung gemäß Leistungsverzeichnis.
    • Pos. 2: etwaiger Erlös für aussortiertes Altholz
    • Der Bieter kann für von ihm aussortiertes Altholz unter Pos. 2 im Leistungsverzeichnis freiwillig einen Verwertungserlös, den er an den Auftraggeber auskehrt, anbieten.
    • Dieser Erlös wird abgezogen und vermindert die Angebotssumme
    • er ist daher mit einem Minuszeichen zu versehen. Diese Position muss nicht angeboten werden. Sofern sie mit
    • einer Null versehen wird, gilt sie als nicht angeboten. Auch eine Eintragung mit einem positiven bzw. gar keinem Vorzeichen, wird als nicht angeboten gewertet.
    • Sofern ein Erlös mit negativem Vorzeichen angeboten werden soll, muss zudem die Menge in Massenprozent, für welche der Erlös gelten soll, eingetragen werden. Der eingetragene Mengenanteil gilt als Mindestanteil für die Vertragslaufzeit
    • höhere Anteile werden zugunsten des
    • Auftraggebers berücksichtigt. Es ist eine Preisanpassung für den Erlös vorgesehen (siehe Kap. 2.4.6 der Leistungsbeschreibung)
    • der Erlös kann sich jedoch nie zu einer Zuzahlung des Auftraggebers wandeln.
  • Kosten

    • Kosten
    • Pos. 3 bis 5: etwaige Kosten für CO2-Zertifikate
    • Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Die Betreiber müssen über ihre Treibhausgasemissionen aus der fossilen Verbrennung berichten, Emissionsberechtigungen kaufen und diese bei
    • der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben. Im Falle einer thermischen Verwertung der Gesamtmenge oder von Sortierfraktionen kann daher unter der Pos. 3, 4 und/oder 5 im Leistungsverzeichnis der Mengenanteil an der Gesamtmenge in Prozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten gemäß Kap. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung trägt.
    • Der jeweils angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird.
    • Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Dabei kann je nach Behandlungsverfahren zwischen folgenden Abfallschlüsselnummern differenziert werden:
    • - 20 03 07: Sperrmüll
    • bewertungsrelevanter Einheitspreis = 35,38 EUR/Mg. Dieser Abfallschlüssel gilt für Mengenanteile des Sperrmülls, die einer direkten thermischen Verwertung zugeführt werden.
    • - 19 12 12: sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen
    • bewertungsrelevanter Einheitspreis = 30,84 EUR/Mg. Erfolgt vor der thermischen Verwertung zunächst eine Vorsortierung des Sperrmülls, gilt dieser Abfallschlüssel für alle Sortierfraktionen, außer Altholz.
    • - 19 12 07: Altholz A III
    • bewertungsrelevanter Einheitspreis = 8,45 EUR/Mg. Im Falle einer Vorsortierung, gilt dieser Abfallschlüssel für die Sortierfraktion Altholz.
    • Die Einheitspreise (netto) für die Angebotsbewertung errechnen sich aus den Standardwerten der EBeV 2030, Anlage 2, Teil 5, Nr. 5 "Sperrmüll", Nr. 3 "Sortierreste aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung" und Nr. 6b "Altholz AIII, AIV, PCB" mit einem Wert von 65 EUR/Mg CO2 aus
    • dem BEHG.
    • Im Vertragsvollzug gleiten die Preise gemäß Kap. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung.
    • Transportkostenbewertung
    • Für die Abschätzung der Transportkosten, die dem Auftraggeber für die Abfallanlieferung beim Auftragnehmer entstehen werden, erfolgt eine Bewertung nach den unten dargestellten Maßstäben.
    • Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben.
    • Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet.
    • Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben.
    • Die Ermittlung des Transportaufwands erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung.de". Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen:
    • - Optimierung: optimal
    • - Fahrzeug: LKW (40 t), Diesel, Euro 6
    • - Vermeiden: keine Auswahl
    • Die vom Routenplaner berechnete Zeit für die Strecke wird für die Ermittlung der Nettokosten herangezogen, weiterhin werden folgende Kennwerte und Kostenbestandteile für alle Bieter pauschal angesetzt:
    • - Aufnehmen und Abkippen pro Umlauf: 1 h
    • - Tonnage je Umlauf: 16 Mg
    • - Rüstzeit: 0,25 h pro Tag
    • - Tagesbetriebszeit inkl. Rüstzeit: 8 bis 12 Stunden (Diese Größe ist relevant für die Zahl der Umläufe, welche mit einem Fahrzeug pro Tag erledigt werden können. Sie wird so eingestellt, dass inkl. Rüstzeit eine Tagesbetriebszeit von 8-12 h erreicht wird. Sofern dies nicht möglich ist
    • [z. B. bei einem Zeitbedarf von mehr als 6 h je Umlauf], wird mit halben Umläufen gerechnet [bei 7 h je Umlauf wird also mit 1,5 Umläufen entsprechend einer Tagesbetriebszeit von 1,5 x 7 + 0,25 = 10,75 h gerechnet].)
    • - Fahrzeugkosten pro Tag: 200 EUR
    • - Personalkosten pro Stunde: 22 EUR
    • - Treibstoffkosten: 0,65 EUR/km
    • - Fährkosten in veröffentlichter Höhe
    • - Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn: 15 %
    • Die Mautgebühren können vom Routenplaner angezeigt werden und werden in dieser Höhe übernommen.
    • Die vom Auftraggeber im Zuge der Angebotsauswertung ermittelten Transportkosten dienen nur der Bewertung der Angebote und sind nicht Gegenstand des Vertragsvollzuges.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung42 KB16 Seiten
Eignungskriterien287 KB32 Seiten
Preisblatt124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB12 Seiten
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