Veröffentlichung 09.02.24 | Teilnahmefrist 15.03.24 |
Eignungskriterien
Berufs- oder Handelsregister: Nachweis aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der/die Bewerber/in/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote, bei. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder.
Haftpflichtversicherung, Umsatz- und Beschäftigtenangaben: Nachweis (Kopie ausreichend) über eine ungekündigte Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 pro Schadensfall, jeweils zweifach maximiert auf alle Versicherungsfälle pro Jahr für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden. Jahresumsatzangabe für die letzten drei Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Angabe der durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten für die letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
Referenzen: Angabe von Referenzen aus den letzten vier Jahren (ab 2020), wobei eine Referenz nur eine abgeschlossene oder nahezu abgeschlossene erbrachte Leistung ist. Eine Referenz kann auch mehrere der ausgeschriebenen Leistungen abdecken. Der Auftraggeber macht von seinem Recht gemäß § 51 VgV zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber/innen Gebrauch. Sollten mehr als fünf Bewerbende die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die fünf Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Der Auftraggeber wendet unter den Geeigneten die nachfolgend dargestellten objektiven Kriterien für die Begrenzung der Anzahl an. Ausgewählt werden die Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften mit der insgesamt höchsten Punktzahl (maximal 240 Punkte). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktgleichheit seine Entscheidung per Los durchzuführen. Für maximal drei Referenzen, die ein besonderes Maß an Vergleichbarkeit in Bezug auf die Spezifika des auftragsgegenständlichen Leistungsbereichs aufweisen, können insgesamt maximal 240 Gesamtpunkte erreicht werden. Dabei bewertet der Auftraggeber von vornherein nur solche Referenzen, deren Leistungsgenstand jeweils die Entwicklung einer mobilen Anwendung mit vergleichbaren Funktionen wie der hier ausgeschriebenen App ist, nach folgender Maßgabe. Für jede Referenz (von insgesamt maximal drei Referenzen), welche eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt, werden folgende Punkte vergeben, d.h. für jede Referenz werden maximal 80 Punkte vergeben. - die Leistungserbringung für die öffentliche Hand, eine Versicherung oder Bank 15 Punkte - Software-Entwicklung unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Datenschutz im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten mit hohem Schutzbedarf 15 Punkte - Software-Entwicklung unter Berücksichtigung der Anforderungen an die IT-Sicherheit bei mobilen Anwendungen 10 Punkte - Entwicklung von barrierefreien mobilen Anwendungen 10 Punkte - Umsetzung/Implementierung von kryptografischen Verfahren in der Softwareentwicklung 10 Punkte - Durchführung von Software-Tests 5 Punkte - Dokumentation von Software und Erstellung eines Technikkonzeptes 5 Punkte - Projektmanagement 5 Punkte - Pflege der Software und Supportleistungen 5 Punkte
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