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Entwicklung, Einrichtung, Betrieb und Weiterentwicklung einer Analyseplattform für ein Verkehrsmanagementsystem

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) erfüllt gem. § 53a Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Straßengesetzes Baden-Württemberg „landesweit zentral wahrzunehmende Aufgaben im Straßenwesen“ u.a. • „Verkehrsmanagement“, • „Planung, Bau und Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen“, • „betriebstechnische Überwachung der Tunnelanlagen“, • sowie den hierfür notwendigen „Aufbau und Betrieb der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale“, im Bereich der Straßen in der Baulast des Landes oder des Bundes. Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages plant das VM derzeit neben dem Aufbau einer Verkehrsmanagementzentrale (VMZ), auch die Umsetzung und Implementierung eines Verkehrsmanagementsystems (VMS BW) als zentrales operatives System für das dynamische regionale Verkehrsmanagement. Zusätzlich zum operativen System soll zur analytischen Aufbereitung verkehrsrelevanter Daten überdies eine Analyseplattform (Analyseplattform BW) als korrespondierendes zweites Teilsystem realisiert werden. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren werden die Entwicklung, Einrichtung und Weiterentwicklung von IT-Komponenten einer Analyseplattform sowie der Betrieb der hergestellten/erarbeiteten IT-Komponenten durch den Auftragnehmer sowie die Überlassung der IT-Komponenten seitens des Auftragnehmers an den Auftraggeber zur Nutzung durch den Auftraggeber vergeben.

Zeitplan

Veröffentlichung
25.06.26
Fragenfrist
23.07.26
Teilnahmefrist
04.08.26
Vertragsbeginn
01.02.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
E-Mail
Registratur5@vm.bwl.de
Telefon
+49 711 89686-0
Website
https://www.vm.baden-wuerttemberg.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bewerber haben drei Referenzprojekte nachzuweisen, die bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen haben. Bewerber haben eine Eigenerklärung unter Verwendung des Formblatts „T02_Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers“ sowie für jedes Referenzprojekt einen Referenzbogen aus dem Formblatt „T02a Referenzbogen“ zum Teilnahmeantrag abzugeben und hierüber die Einhaltung der nachstehenden Mindestanforderungen nachzuweisen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen

    • 1. Nachweis eines geeigneten Referenzprojekts aus den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren (Beginn nicht vor dem 01.01.2016)
    • 2. a) bei zwei der drei Referenzprojekte: im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Analyseplattform sowohl für verkehrliche Analysen zur Identifikation verkehrlicher Problemstellen im Netz als auch für die durch Schaltung von Verkehrsmanagement-Strategien ermittelten verkehrlichen Wirkungen (ex-post) im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder in Großbritannien
    • 2. b) bei einem der drei Referenzprojekte: im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Analyseplattform sowohl für verkehrliche Analysen zur Identifikation verkehrlicher Problemstellen im Netz als auch für die durch erfolgte Schaltungen von Verkehrsmanagementstrategien ermittelten verkehrlichen Wirkungen (ex-post) ohne Vorgabe zum Leistungsort, d.h. international oder im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder in Großbritannien.
    • 3. mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens 200.000 € netto,
    • 4. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Entwicklung und die Aufnahme des Regelbetriebes des Projekts,
    • 5. Mindestens vier der acht geforderten Inhaltskriterien (siehe nachstehend a. bis h.) können für das Projekt mit „Ja“ beantwortet werden.
    • a. Analyse von Straßenverkehrsdaten im dynamischen Verkehrsmanagement
    • b. Analyse von Straßenverkehrsdaten mehrerer Straßenbaulastträger/Verwaltungen im dynamischen Verkehrsmanagement über Zuständigkeitsgrenzen hinweg (bspw. regionsübergreifend)
    • c. Wirkungsanalyse für durch Verkehrsmanagementsysteme geschaltete Verkehrsmanagementstrategien
    • d. Szenarien-Vergleichssystem (vorher/nachher) für die Evaluierung geschalteter Verkehrsmanagement-strategien
    • e. Einsatz einer Hot-Spot-Analyse für verschiedene Verkehrsträger nach verkehrlichen Indikatoren/Kenngrößen
    • f. Verarbeitung von mittels kooperativer Dienste generierter Verkehrsdaten, Einbindung von Floating Car-Daten, Integration von Datensätzen aus der Mobilithek über standardisierte Formate (DATEX II)
    • g. Funktionen eines Dashboards zur übersichtlichen und visuellen Darstellung von Kennzahlen und Datensätzen
    • h. Qualitätssicherung und Plausibilitätsprüfung von statischen und dynamischen Eingangsdaten aus Drittsystemen und von im eigenen System fortlaufend verarbeiteten Verkehrsdaten (z. B. bei Ausfall eines Datenflusses, Anomalien-Erkennung etc.)
    • Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter den Ziffern 1. bis 5. genannten Anforderungen erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Mit allen drei Referenzprojekten müssen in Summe mindestens sechs der acht Inhaltskriterien (vgl. Nr. 5 i.V.m. lit. a) bis h)) mindestens einmal abgedeckt sein.
    • Bewerber, die nicht mindestens drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nachweisen können und deren drei Referenzprojekte in Summe nicht sechs der vorstehenden Inhaltskriterien (vgl. Nr. 5 i.V.m. lit. a) bis h)) mindestens einmal erfüllen, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
    • Im Falle von Bewerbergemeinschaften sowie der Eignungsleihe (§ 47 VgV) ist im Formblatt T02a_Referenzbogen anzugeben, wer Inhaber der Referenz ist.
  • Die Bewerber haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit ihrem Teilnahmeantrag durch Eigenerklärung einen Mindestjahresumsatz in Höhe von netto 500.000,00 Euro im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen. Für die Eigenerklärung ist der Abschnitt 1.1 der Datei „Formblatt T03

    • Eigenerklärung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ auszufüllen.
    • Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die eigenen Umsatzzahlen angeben. Dabei müssen entweder die Mitglieder gemeinsam oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft allein die Anforderung an den vorgenannten Mindestumsatz erfüllen. Eignungsleihgebende Unternehmen müssen ebenfalls die eigenen Umsätze angeben.
    • Die Bewerber haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils je Schadensfall 2.500.000,- Euro für Vermögensschäden und 5.000.000,- Euro bei Personen- und Sachschäden sowie einer jährlichen Deckung in Höhe von 5.000.000,- Euro bei Vermögensschäden und 5.000.000,- Euro bei Personen- und Sachschäden durch Vorlage einer Kopie der jeweiligen gültigen Versicherungspolice als Bescheinigung nachzuweisen.
    • Alternativ hat der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich zu verpflichten, im Auftragsfalle die den vorgenannten Mindestdeckungssummen entsprechende(n) Versicherung(en) für die Vertragsdauer inkl. Gewährleistungszeit abzuschließen (die Verpflichtungserklärung erfolgt auf dem Formblatt „T03b Eigenerklärung Versicherungsnachweis“
    • für diesen Fall ist die Bestätigung des Versicherers vorzulegen, dass dieser zum Abschluss der entsprechenden Versicherung für den Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft bereit ist.
    • Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
    • Bewerber haben in einer Eigenerklärung, die unter Verwendung des Formblatts in der Datei „T03a_Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zum Teilnahmeantrag abzugeben ist, nachzuweisen, dass die Zahl ihrer Beschäftigten (festangestellte Vollzeitkräfte), die über eine Qualifikation mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss aus den Bereichen der MINT-Studiengänge verfügen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 20 pro Jahr betragen hat. Als Vollzeitkraft werden Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 38 Stunden anerkannt (Vollzeitäquivalent – VZÄ), Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen.
    • Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Anzahl der eigenen Beschäftigten (in VZÄ), die über die geforderte Qualifikation verfügen, angeben. Dabei müssen entweder die Mitglieder gemeinsam oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft allein die Anforderung an die vorgenannte Mindestanzahl erfüllen. Eignungsleihgebende Unternehmen müssen ebenfalls die Anzahl der eigenen Beschäftigten (in VZÄ), die über die geforderte Qualifikation verfügen, angeben.
    • Es ist der Nachweis darüber zu erbringen, dass das Unternehmen im Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung unter Verwendung der Datei „T03c_Analyseplattform_BW_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ zu erbringen.
    • Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein Auszug aus dem Berufsregister für den Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Dieser darf nicht älter als drei Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Aufforderung des Auftraggebers zur Vorlage des Auszuges sein.
    • Es ist der Nachweis darüber zu erbringen, dass das Unternehmen im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung unter Verwendung der Datei „T03c_Analyseplattform_BW_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ zu erbringen.
    • Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein Auszug aus dem Handelsregister für den Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Dieser darf nicht älter als drei Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Aufforderung des Auftraggebers zur Vorlage des Auszuges sein.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Kap. 12 der Datei „Verfahrensbrief“) aufgeführt. Der Preis hat eine Gewichtung von 60 %.
    • Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Kap. 12 der Datei „Verfahrensbrief“) aufgeführt. Die Qualität hat eine Gewichtung von 40 %.

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Vergabeunterlagen

Projektplan37 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB12 Seiten
Vertragsentwurf89 KB24 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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