Veröffentlichung 02.07.26 |
Zuschlagskriterien
Preis: Beim Wertungskriterium I. „Preis“ erhält der bestplatzierte Bieter 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium. Die erreichte Punktzahl wird mit der Basiseinheit multipliziert und die sich ergebenden Punktzahlen werden zum Endergebnis addiert. Die Basiseinheit für die Bewertung wird bestimmt, indem die maximal erreichbare Höchstpunktzahl für das Wertungskriterium I. durch zehn geteilt wird. Da das Wertungskriterium „Vergütung“ mit 30 % gewichtet wird, kann ein Auftragnehmer innerhalb dieses Kriteriums höchstens 120 Punkte (von der Gesamtpunktzahl von 400) erreichen. Die Basiseinheit ist folglich 12 (= 120/ 10).
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