Entwurfsplanung nach HOAI für die Attraktivierung des Bad und Saunabereichs des Heide Spa in Bad Düben

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
Im Jahr 2025 hatte die Kurbetriebsgesellschaft eine wirtschaftliche Machbarkeitsstudie durchgeführt bezogen auf die Neuordnung und Weiterentwicklung des Heide Spa in Bad Düben. Diese betraf insbesondere den Bad und Saunabereich. Anfang des Jahres 2026 wendeten sich die Gesellschafter der Auftraggeberin an die Landesdirektion Sachsen mit der Bitte um Aufnahme der Investitionsmaßnahme in den Einplanungsausschuss für eine Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Richtlinie GRW Infra). Mitte März 2026 erhielten die Gesellschafter der Auftraggeberin die Zustimmung des Fördermittelgebers, verbunden mit der Anforderung, den Fördermittelantrag einschließlich der Entwurfsplanung nach Maßgabe der HOAI bis Anfang Oktober 2026 einzureichen. Sofort wurden die erforderlichen Gremienbeschlüsse herbeigeführt und eine Projekt und Leistungsbeschreibung erstellt. Nicht nur weil das Verhandlungsverfahren für Planungsleistungen nach § 74 Vergabeordnung (VgV) das Regelverfahren ist, sondern auch, weil die Leistung naturgemäß funktional beschrieben werden musste, wurde gem. § 14 Abs. 4, Nr. 3 VgV die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gewählt mit einer Angebotsfrist von nur 2 Wochen ab dem 20.04.2026. Einschließlich der erforderlichen Verhandlungen mit mehreren Bietern gingen die finalen Angebote bereits am 20.05.2026 ein. Nunmehr soll der Bestbieter beauftragt werden. Aus dem Ablauf ergibt sich, dass ein Regelverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, welches 46 Monate in Anspruch nimmt, nicht durchgeführt werden konnte. Selbst ein offenes Verfahren wäre in dieser Zeit nicht möglich und hier auch inhaltlich nicht umsetzbar gewesen, weil Verhandlungen über den Auftragsgegenstand erforderlich waren, um belastbare und vergleichbare Angebote zu erhalten. Die Dringlichkeit ist der Auftraggeberin nicht zuzurechnen.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bad Düben, Deutschland
E-Mail
info@heidespa.de
Telefon
034243 33641

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Preis: Beim Wertungskriterium I. „Preis“ erhält der bestplatzierte Bieter 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium. Die erreichte Punktzahl wird mit der Basiseinheit multipliziert und die sich ergebenden Punktzahlen werden zum Endergebnis addiert. Die Basiseinheit für die Bewertung wird bestimmt, indem die maximal erreichbare Höchstpunktzahl für das Wertungskriterium I. durch zehn geteilt wird. Da das Wertungskriterium „Vergütung“ mit 30 % gewichtet wird, kann ein Auftragnehmer innerhalb dieses Kriteriums höchstens 120 Punkte (von der Gesamtpunktzahl von 400) erreichen. Die Basiseinheit ist folglich 12 (= 120/ 10).

  • Konzept zur Leistungserbringung - Qualität des Konzeptes

    • Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien II. (Konzept zur Leistungserbringung) und III. Organisation des mit der Ausführung betrauten Personals) wird wie folgt beurteilt:
    • 4 Punkte Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich der erreichbaren Punktzahl (4 Punkte). Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Angebot den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ vorzuweisenden Eigenschaften und Qualitäten in besonderem Maße entspricht, insbesondere sämtliche Leistungen/ Darstellungen umfassend und mit kreativen Ideen abgebildet wurden, die nachgewiesenen Eigenschaften und Qualitäten die Ausführung des Auftrages im besonderen Maße erwarten lassen, die in der Wertungsmatrix benannten Zielerreichungsaspekte vollständig abgebildet wurden und darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung eingehend berücksichtigt wurden.
    • 3 Punkte Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich der erreichbaren Punktzahl (3 Punkte). Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Angebot den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ vorzuweisenden Eigenschaften und Qualitäten entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen im Wesentlichen abgebildet wurden, die nachgewiesenen Eigenschaften und Qualitäten die Ausführung des Auftrages in wesentlichen Zügen erwarten lassen, die in der Wertungsmatrix benannten Zielerreichungsaspekte im Wesentlichen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung im Wesentlichen berücksichtigt wurden.
    • 2 Punkte Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich der erreichbaren Punktzahl (2 Punkte). Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Angebot zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ vorzuweisenden Eigenschaften und Qualitäten entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen im Allgemeinen abgebildet wurden, die nachgewiesenen Eigenschaften und Qualitäten die Ausführung des Auftrages im Allgemeinen als ordnungsgemäß erwarten lassen, die in der Wertungsmatrix benannten Zielerreichungsaspekte im Allgemeinen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung im Allgemeinen berücksichtigt wurden.
    • 1 Punkt Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich der erreichbaren Punktzahl (1 Punkt). Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Angebot erhebliche Mängel aufweist und den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ vorzuweisenden Eigenschaften und Qualitäten nicht vollständig entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden, die nachgewiesenen Eigenschaften und Qualitäten die Ausführung des Auftrages in Grundzügen noch als ordnungsgemäß erwarten lassen, die in der Wertungsmatrix benannten Zielerreichungsaspekte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung in Grundzügen berücksichtigt wurden.
    • 0 Punkte Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt beispielsweise vor, wenn erhebliche Teile von geforderten Leistungen/ Darstellungen/ vorzuweisenden Eigenschaften und Qualitäten nicht abgebildet wurden, die nachgewiesenen Eigenschaften und Qualitäten die Ausführung des Auftrages nicht als ordnungsgemäß erwarten lassen oder erhebliche Teile der in der Wertungsmatrix benannten Zielerreichungsaspekte nicht abgebildet wurden, auch wenn ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung noch ansatzweise berücksichtigt wurden.
    • Im Bewertungsprozess wird die Note (0 bis 4 Punkte) mit der Basiseinheit entsprechend der dargestellten Wertungsmatrix für jedes Kriterium multipliziert und die sich ergebenden Punktzahlen werden zum Endergebnis addiert. Die Basiseinheit für die Bewertung wird bestimmt, indem die maximal erreichbare Höchstpunktzahl pro Kriterium für jedes Kriterium durch vier geteilt wird.
    • Insgesamt sind folglich 400 Punkte (= 100 % Gesamtgewichtung) erreichbar.
  • Organisation des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

    • Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien II. (Konzept zur Leistungserbringung) und III. Organisation des mit der Ausführung betrauten Personals) wird wie folgt beurteilt:
    • 4 Punkte Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich der erreichbaren Punktzahl (4 Punkte). Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Angebot den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ vorzuweisenden Eigenschaften und Qualitäten in besonderem Maße entspricht, insbesondere sämtliche Leistungen/ Darstellungen umfassend und mit kreativen Ideen abgebildet wurden, die nachgewiesenen Eigenschaften und Qualitäten die Ausführung des Auftrages im besonderen Maße erwarten lassen, die in der Wertungsmatrix benannten Zielerreichungsaspekte vollständig abgebildet wurden und darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung eingehend berücksichtigt wurden.
    • 3 Punkte Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich der erreichbaren Punktzahl (3 Punkte). Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Angebot den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ vorzuweisenden Eigenschaften und Qualitäten entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen im Wesentlichen abgebildet wurden, die nachgewiesenen Eigenschaften und Qualitäten die Ausführung des Auftrages in wesentlichen Zügen erwarten lassen, die in der Wertungsmatrix benannten Zielerreichungsaspekte im Wesentlichen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung im Wesentlichen berücksichtigt wurden.
    • 2 Punkte Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich der erreichbaren Punktzahl (2 Punkte). Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Angebot zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ vorzuweisenden Eigenschaften und Qualitäten entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen im Allgemeinen abgebildet wurden, die nachgewiesenen Eigenschaften und Qualitäten die Ausführung des Auftrages im Allgemeinen als ordnungsgemäß erwarten lassen, die in der Wertungsmatrix benannten Zielerreichungsaspekte im Allgemeinen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung im Allgemeinen berücksichtigt wurden.
    • 1 Punkt Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich der erreichbaren Punktzahl (1 Punkt). Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Angebot erhebliche Mängel aufweist und den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ vorzuweisenden Eigenschaften und Qualitäten nicht vollständig entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden, die nachgewiesenen Eigenschaften und Qualitäten die Ausführung des Auftrages in Grundzügen noch als ordnungsgemäß erwarten lassen, die in der Wertungsmatrix benannten Zielerreichungsaspekte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung in Grundzügen berücksichtigt wurden.
    • 0 Punkte Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt beispielsweise vor, wenn erhebliche Teile von geforderten Leistungen/ Darstellungen/ vorzuweisenden Eigenschaften und Qualitäten nicht abgebildet wurden, die nachgewiesenen Eigenschaften und Qualitäten die Ausführung des Auftrages nicht als ordnungsgemäß erwarten lassen oder erhebliche Teile der in der Wertungsmatrix benannten Zielerreichungsaspekte nicht abgebildet wurden, auch wenn ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung noch ansatzweise berücksichtigt wurden.
    • Im Bewertungsprozess wird die Note (0 bis 4 Punkte) mit der Basiseinheit entsprechend der dargestellten Wertungsmatrix für jedes Kriterium multipliziert und die sich ergebenden Punktzahlen werden zum Endergebnis addiert. Die Basiseinheit für die Bewertung wird bestimmt, indem die maximal erreichbare Höchstpunktzahl pro Kriterium für jedes Kriterium durch vier geteilt wird.
    • Insgesamt sind folglich 400 Punkte (= 100 % Gesamtgewichtung) erreichbar.

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