Veröffentlichung 26.06.26 | Abgabefrist 13.07.26 | Öffnung 13.07.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
ggf. Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)
Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre (2023,2024,2025) für mit den angebotenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Sammlung und Beförderung von Abfällen), mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (Ansprechpartner und Telefonnummer) (Formblatt F5). Mindestanforderungen an die für vorzulegenden Referenzen
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen (Formblatt F6). Der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nach-weis der gleichwertigen Qualifikation oder der Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde muss sich auf alle angeforderten Leistungen beziehen und auch dann bereits mit der Angebotsabgabe erbracht werden, wenn sich der Bieter zur Nachweiserbringung nach § 47 VgV auf eine entspre-chende Zertifizierung eines Dritten (Unterauftragnehmers) beruft. Aus der nach Formblatt F6 vorzulegenden Funktionsbeschreibung und den vorzulegenden Organisationsplänen muss hervorgehen, dass die erforderliche Überwachung und Kontrolle der vom Betrieb durchgeführten abfallwirtschaft-lichen Tätigkeiten, für die der Bieter ein Angebot abgibt, sichergestellt ist. Hierzu sind die Verantwortung sowie Entscheidungs- und Mitwirkungsbefug-nisse festzulegen und darzustellen. Eine ausreichende betriebliche Einarbei-tung und Fortbildung des sonstigen Personals sowie der zur Leitung und Be-aufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen liegt vor, wenn mit dem vorhandenen Personal ein sach- und fachgerechter Betriebsablauf jeder-zeit sichergestellt werden kann. Eine ausreichende betriebliche Einarbeitung liegt vor, wenn eine solche auf Grundlage eines Einarbeitungsplanes erfolgt. Eine ausreichende Fortbildung liegt vor, wenn die für die Leitung und Beauf-sichtigung verantwortlichen Personen mindestens alle zwei Jahre an Fortbil-dungsmaßnahmen teilnehmen, um den für ihre Tätigkeit erforderlichen aktu-ellen Wissensstand zu erlangen. Hinsichtlich des sonstigen Personals ist der Fortbildungsbedarf regelmäßig zu ermitteln und ggf. ebenfalls durch Fortbil-dungsmaßnahmen umzusetzen. Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte
Nachweis der Verfügbarkeit von geeigneten Fahrzeugen, so dass Abfälle von allen Grundstücken mit Anfahrschwierigkeiten entsorgt werden können, durch Eigenerklärung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen (Sammlung und Beför-derung von Abfällen) in den letzten drei Jahren (2023,2024,2025) (Formblatt F4)
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