Veröffentlichung 04.08.26 | Teilnahmefrist 03.09.26 |
Eignungskriterien
LOS 1
LOS 1
Weiterführung von "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1": Strategische Beratung, die ohne Orientierung an einer Arbeitgebermarke erfolgte, werden nicht als Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme im Sinne dieses Eignungskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist das Unternehmen, das das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und das entsprechend den Referenzauftrag ausgeführt hat. "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Referenznehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt nur Unterauftragnehmer, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Referenznehmers, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Ein unternehmensbezogenes Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn in diesem Referenzprojekt der Referenznehmer den Auftraggeber zum Employer Branding sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen strategisch beraten hat und er mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der vorstehenden Definition in diesem Eignungskriterium) selbst entwickelt hat, die dann auch (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden ist. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben innerhalb der eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte beim Referenzgeber - insbesondere hinsichtlich der Erfüllung von Mindestanforderungen - stichprobenartig oder aus konkretem Anlass (z. B. bei bestehenden Zweifeln zu den Angaben) zu verifizieren. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) Unternehmens-Referenzen anhand von Eigenerklärungen nachweisen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die einzureichenden Unternehmens-Referenzen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung Anlage C04-3_Los 1 Eigenerklärung zur Eignung - Unternehmens-Referenzen_Los 1 zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage zwingend als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 3. Ermittlung der Punkte eines Teilnahmeantrages anhand der Auswahlkriterien: Auf Grundlage der Bedingungen und Anforderungen an die Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber - soweit geeignete Teilnahmeanträge vorhanden sind - mindestens drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe von indikativen Erstangeboten auffordern. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die als Bieter / Bietergemeinschaft zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV (Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vorgaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet. Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B]. 1. Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B]. Auftragswert (netto) in dem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen >= 270.000 EUR: 5 Punkte >= 250.000 EUR < 270.000 EUR: 4 Punkte >= 230.000 EUR < 250.000 EUR: 3 Punkte >= 210.000 EUR < 230.000 EUR: 2 Punkte >= 170.000 EUR < 190.000 EUR: 1 Punkt >= 100.000 EUR < 170.000 EUR: 0 Punkte < 100.000 EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 2. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind, gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2023 von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums nicht berücksichtigt. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1".
Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1": Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind: Sechs (6) oder mehr von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 5 Punkte Fünf (5) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 4 Punkte Vier (4) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 3 Punkte Drei (3) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 2 Punkte Zwei (2) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 1 Punkt Eine (1) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahme für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden ist: 0 Punkte Keine entwickelte und / oder keine umgesetzte Employer-Branding-Maßnahme für den Referenzgeber: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die Anzahl an von dem Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind, für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 3. Auftraggeber in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten [B]. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten: 10 Punkte Öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 6 Punkte EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 4 Punkte Öffentlicher Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte Privater Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte [Hinweis: Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein [Mindestanforderung]. Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftraggeber für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 30 Punkte (3 x 10) erzielen. Die jeweils in den Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B] erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft maximal 60 Punkte (15+15+30) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden für die Auswahlkriterien jeweils die in der Nummerierung chronologisch ersten drei (3) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte herangezogen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlkriterien mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von drei (3) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften je Los zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von drei (3) Bietern / Bietergemeinschaften je Los nicht überschritten wird. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert.
LOS 2
LOS 2
Zuschlagskriterien
Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2
Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2
Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2
Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2: Der Auftragnehmer darf die im Vergabeverfahren angebotene Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sowie eine in einem Einzelauftrag eingesetzte Person während der Laufzeit dieses Einzelauftrags nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform austauschen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Die Zustimmung zu verweigern wäre unbillig, wenn ein sachlicher Grund für den Austausch der betreffenden Person vorliegt und der Auftragnehmer zuvor in Textform den sachlichen Grund und die ausreichende Erfahrung der als Ersatz angebotenen neue Person hinreichend und nachvollziehbar dargelegt hat. Ein sachlicher Grund ist beispielsweise Krankheit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Mutterschutz, Elternzeit, Tod oder Gefängnis. Im Falle des Austauschs muss die jeweils neue Person mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Im Falle der im Vergabeverfahren angebotenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung bedeutet dies, die neue Person hätte im Vergabeverfahren mindestens genauso viele Punkte erreichen müssen wie die zu ersetzende Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber die neue Person unter Nachweis der entsprechenden Erfahrung vor.
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