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Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding (Los 1) und Social Media des Employer Brandings (Los 2) des Auftraggebers

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.08.2026
Angebotsfrist
Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding (Los 1) und Social Media des Employer Brandings (Los 2) des Auftraggebers
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
04.08.26
Teilnahmefrist
03.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Frankfurt am Main, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
E-Mail
susanne.witt@bundesbank.de
Telefon
+49 69 9566-35279
Website
https://www.bundesbank.de/de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • LOS 1

    • Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens a. mit einer Deckungssumme von mindestens - 3.000.000,- EUR für Personenschäden
    • - 3.000.000 EUR für Sachschäden
    • - 500.000 EUR für Vermögensschäden
    • b. wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache dieser Deckungssummen beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage C04-2_Los 1 Eigenerklärung zur Eignung - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung_Los 1, zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung verlangen, als Nachweis eine entsprechende Bestätigung des oder der Versicherungsunternehmen(s) (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen einzureichen. Hat ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung angegeben, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Bestätigung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
  • LOS 1

    • Vorzulegen sind mindestens drei Eigenerklärungen über Unternehmens-Referenzen des Bewerbers / der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft aus dem folgenden Leistungsbereich: Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben. Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt: o Leistungsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts war - die Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber und - der Referenznehmer hat mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst entwickelt und - von dieser / diesen vom Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahme(n) muss mindestens eine Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber umgesetzt worden sein (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst). [alle drei Punkte sind Mindestanforderungen]
    • o Der Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen muss mindestens 100.000 EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum betragen. [Mindestanforderung] o Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Das bedeutet, dass die Beratungsleistungen für ein Employer Branding innerhalb dieses Erbringungszeitraums mindestens zwölf Monate unterbrechungsfrei vom Referenznehmer erbracht wurden. Außerdem muss innerhalb dieses Erbringungszeitraums daraus eine Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) von dem Referenznehmer selbst entwickelt und umgesetzt worden sein (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst). [Mindestanforderung] o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt von allen angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekten muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. [Mindestanforderungen] Hinweis: Definitionen: Eine "Employer-Branding-Maßnahme" im Sinne dieses Eignungskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und über mehrere Kanäle umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke in seinem Arbeitsmarkt positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von Analyse und Zieldefinition werden Zielgruppen, Botschaften und eine Employer Value Proposition festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Karriere-Website, Social Media, Recruiting-Kampagnen, interne Kommunikation, Events, PR) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen
    • maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung für ein Employer Branding" im Sinne dieses Eignungskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und mehrkanalig umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 1. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen für ein Employer Branding, nicht die operative Durchführung einzelner Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media. Die "Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme" muss beinhaltet haben
    • 1. die gezielte Positionierung einer Arbeitgebermarke (externes und internes Employer Branding) (z. B. EVP-Erarbeitung, Zielgruppenanalysen, Wettbewerbsanalysen, Kommunikationsstrategie, Beschäftigtenbindung)
    • oder 2. die markengerechte Kampagnengestaltung über mindestens zwei externe Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Online-Marketing, Außenwerbung, Print, Recruiting-Events, Videos oder HR-Maßnahmen im Innenverhältnis) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Kommunikations- oder Bewerberzielen (z. B. Reichweite, Bewerberzahlen, Markenbekanntheit). Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1".
  • Weiterführung von "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1": Strategische Beratung, die ohne Orientierung an einer Arbeitgebermarke erfolgte, werden nicht als Entwicklung einer Employer Branding-Maßnahme im Sinne dieses Eignungskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist das Unternehmen, das das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und das entsprechend den Referenzauftrag ausgeführt hat. "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Referenznehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt nur Unterauftragnehmer, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Referenznehmers, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Ein unternehmensbezogenes Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn in diesem Referenzprojekt der Referenznehmer den Auftraggeber zum Employer Branding sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen strategisch beraten hat und er mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahme (gemäß der vorstehenden Definition in diesem Eignungskriterium) selbst entwickelt hat, die dann auch (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden ist. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben innerhalb der eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte beim Referenzgeber - insbesondere hinsichtlich der Erfüllung von Mindestanforderungen - stichprobenartig oder aus konkretem Anlass (z. B. bei bestehenden Zweifeln zu den Angaben) zu verifizieren. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens drei (3) Unternehmens-Referenzen anhand von Eigenerklärungen nachweisen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die einzureichenden Unternehmens-Referenzen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung Anlage C04-3_Los 1 Eigenerklärung zur Eignung - Unternehmens-Referenzen_Los 1 zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage zwingend als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 3. Ermittlung der Punkte eines Teilnahmeantrages anhand der Auswahlkriterien: Auf Grundlage der Bedingungen und Anforderungen an die Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber - soweit geeignete Teilnahmeanträge vorhanden sind - mindestens drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe von indikativen Erstangeboten auffordern. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, die als Bieter / Bietergemeinschaft zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen. Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV (Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vorgaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet. Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B]. 1. Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B]. Auftragswert (netto) in dem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum des Referenznehmers in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen >= 270.000 EUR: 5 Punkte >= 250.000 EUR < 270.000 EUR: 4 Punkte >= 230.000 EUR < 250.000 EUR: 3 Punkte >= 210.000 EUR < 230.000 EUR: 2 Punkte >= 170.000 EUR < 190.000 EUR: 1 Punkt >= 100.000 EUR < 170.000 EUR: 0 Punkte < 100.000 EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 2. Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind, gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2023 von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums nicht berücksichtigt. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1".

  • Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 1": Von dem Referenznehmer selbst entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer selbst) umgesetzt worden sind: Sechs (6) oder mehr von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 5 Punkte Fünf (5) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 4 Punkte Vier (4) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 3 Punkte Drei (3) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 2 Punkte Zwei (2) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind: 1 Punkt Eine (1) von dem Referenznehmer entwickelte Employer-Branding-Maßnahme für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden ist: 0 Punkte Keine entwickelte und / oder keine umgesetzte Employer-Branding-Maßnahme für den Referenzgeber: Kein geeignetes Referenzprojekt Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die Anzahl an von dem Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahmen für den Referenzgeber, die (nicht zwingend vom Referenznehmer) umgesetzt worden sind, für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 15 Punkte (3 x 5) erzielen. 3. Auftraggeber in drei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten [B]. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten: 10 Punkte Öffentlicher Auftraggeber im Finanzwesen als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 6 Punkte EU- bzw. bundesweit tätiger öffentlicher Auftraggeber (mehrere Standorte) als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 4 Punkte Öffentlicher Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte Privater Auftraggeber als Referenzgeber in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt: 0 Punkte [Hinweis: Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein [Mindestanforderung]. Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftraggeber für die drei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft kann somit für die drei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 30 Punkte (3 x 10) erzielen. Die jeweils in den Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B] und 3. [B] erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft maximal 60 Punkte (15+15+30) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden für die Auswahlkriterien jeweils die in der Nummerierung chronologisch ersten drei (3) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte herangezogen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlkriterien mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von drei (3) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften je Los zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften je Los zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von drei (3) Bietern / Bietergemeinschaften je Los nicht überschritten wird. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die nicht zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert.

  • LOS 2

    • Eigenerklärung über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens a. mit einer Deckungssumme von mindestens - 5.000.000 EUR für Personenschäden
    • - 5.000.000 EUR für Sachschäden
    • - 500.000 EUR für Vermögensschäden
    • b. wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache dieser Deckungssummen beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der Bewerber / ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage C04-2_Los 2 Eigenerklärung zur Eignung - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung_Los 2, zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern / Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, auf Anforderung verlangen, als Nachweis eine entsprechende Bestätigung des oder der Versicherungsunternehmen(s) (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen einzureichen. Hat ein Bieter / eine Bietergemeinschaft mittels Eigenerklärung angegeben, dass im Auftragsfall ein Versicherungsunternehmen (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt, so hat der Bieter / die Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Bei einer Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Bestätigung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Bestätigung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
  • LOS 2

    • Vorzulegen sind mindestens drei Eigenerklärungen über Unternehmens-Referenzen des Bewerbers / der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft aus dem folgenden Leistungsbereich: strategische Beratung zum Employer Branding in Social Media sowie die Entwicklung und die Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Auftraggeber. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei (3) in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben. Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt: o Leistungsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts war - die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber und - der Referenznehmer hat mindestens eine der von ihm strategisch beratenen Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst entwickelt und - von dieser / diesen vom Referenznehmer selbst entwickelten Employer-Branding-Maßnahme(n) muss vom Referenznehmer mindestens eine Employer-Branding-Maßnahme in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) für den Referenzgeber selbst umgesetzt worden sein. [alle drei Punkte sind Mindestanforderungen]
    • o Der Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen (einschließlich der Media Budgets) muss mindestens 150.000 EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum betragen. [Mindestanforderung] o Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2023 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Das bedeutet, dass die Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media innerhalb dieses Erbringungszeitraums mindestens zwölf Monate unterbrechungsfrei vom Referenznehmer erbracht wurden. Außerdem muss innerhalb dieses Erbringungszeitraums daraus eine Employer-Branding-Maßnahme in Social Media (gemäß der Definition in diesem Eignungskriterium) von dem Referenznehmer selbst entwickelt und umgesetzt worden sein. [Mindestanforderung] o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt von allen angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekten muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein. [Mindestanforderung] Hinweis Definitionen: Eine "Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" im Sinne dieses Eignungskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und kanalspezifisch umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke auf verschiedenen Social Media-Kanälen (z. B. LinkedIn und Instagram) positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von der Employer Value Proposition, den genutzen Social Media Kanälen und Zieldefinition werden Kanalstrategie, Zielgruppen, und Formate festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Beitragsfrequenz, Paid-Strategie, Kampagnendauer) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen
    • maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme in Social Media ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber im jeweiligen Kanal zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung zum Employer Branding in Social Media" im Sinne dieses Eignungskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und kanalspezifisch umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke in Social Media Kanälen liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Social Media-Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 2. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media und deren Entwicklung sowie Umsetzung, nicht die Beratung zu Employer-Branding-Maßnahmen generell. Siehe Weiterführung "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen zu LOS 2".

Zuschlagskriterien

  • Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2

    • Bewertet wird die einschlägige praktische Erfahrung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung (gemeinsam Projektteam) in der Durchführung von Projekten, die der Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens entsprechen, nämlich der Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media für den Auftraggeber. Die nachgewiesene Erfahrung ist maßgeblich für die Qualität der Projektdurchführung, da der Erfolg von Employer-Branding-Maßnahmen in Social Media in hohem Maße von der Erfahrung der für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung verantwortlichen Personen mit komplexen Kommunikations- und Umsetzungsstrukturen abhängt. Definitionen: Die für den gegenständlichen Auftrag anzubietende Rolle der Projektleitung und die für den gegenständlichen Auftrag anzubietende Rolle der stellvertretenden Projektleitung werden einzelnen auch nur als "Rolle" und zusammen als "Rollen" bezeichnet. Eine "Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums ist eine zeitlich befristete, strukturiert geplante und kanalspezifisch umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, die einen anderen Arbeitgeber als Marke auf verschiedenen Social Media-Kanälen (z. B. LinkedIn und Instagram) positioniert. Kern ist die strategische Konzeption: Ausgehend von der Employer Value Proposition, den genutzen Social Media Kanälen und Zieldefinition werden Kanalstrategie, Zielgruppen, und Formate festgelegt, ein Maßnahmenplan (z. B. Beitragsfrequenz, Paid-Strategie, Kampagnendauer) erstellt, Budgets und Meilensteine definiert sowie messbare Erfolgskennzahlen (z. B. Reichweite, Engagement) bestimmt. Die operative Durchführung einzelner Elemente kann durch den Auftraggeber oder Dritte erfolgen
    • maßgeblich ist, dass die Strategie, die inhaltliche Planung und die Steuerung der Maßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurden und dass die geplante Maßnahme im Erbringungszeitraum tatsächlich umgesetzt wurde. Ziel jeder Employer-Branding-Maßnahme in Social Media ist es, die Wahrnehmung als Arbeitgeber im jeweiligen Kanal zu schärfen, passende Zielgruppen anzusprechen und die Arbeitgeberattraktivität messbar zu steigern. Eine "Beratungsleistung zum Employer Branding in Social Media" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Leistung auf der konzeptionellen Entwicklung und strategischen Planung einer zeitlich befristeten, strukturiert angelegten und kanalspezifisch umgesetzten Kommunikationsmaßnahme zur Positionierung eines anderen Arbeitgebers als Marke in Social Media Kanälen liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die operative Durchführung einzelner Kommunikationsmaßnahmen, sondern die vorgelagerte strategische Konzeption, Steuerung und inhaltliche Planung. Entscheidend ist dabei, dass der Referenznehmer die jeweilige Social Media-Kommunikationsmaßnahme konzeptionell geplant und strategisch ausgestaltet hat. Die operative Umsetzung der Maßnahmen kann demgegenüber auch durch den Referenzgeber selbst oder durch Dritte erfolgt sein. Maßgeblich ist allein, dass die strategische Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahme durch den Referenznehmer erbracht wurde und die Maßnahme anschließend - unabhängig davon durch wen - tatsächlich umgesetzt worden ist. Die Beratungsleistungen dürfen nicht für die eigene Arbeitgebermarke erbracht worden sein. Dies entspricht auch dem Auftragsgegenstand von Los 2. Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Beratungsleistungen zum Employer Branding in Social Media und deren Entwicklung sowie Umsetzung, nicht die Beratung zu Employer-Branding-Maßnahmen generell. Die "Umsetzung einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media" muss beinhaltet haben: 1. die operative Umsetzung und kanalbezogene Aussteuerung einer Arbeitgebermarke auf mindestens einer der folgenden Social-Media-Plattformen: Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube einschließlich plattformspezifischer Content-Formate, Veröffentlichungsplanung, Community-Management oder Paid-Social-Maßnahmen
    • oder 2. die operative Durchführung einer markengerechten Employer-Branding-Kampagne über mindestens zwei verschiedene Formate auf o. g. Social-Media-Kanälen (z. B. Feed-Posts, Stories, Reels, Videoformate, Social Ads, Recruiting-Kampagnen oder kanalübergreifende Content-Serien) und kumulativ zu 1. und / oder 2. 3. die Analyse und Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Social-Media- oder Recruiting-Zielen (z. B. Reichweite, Engagement-Rate, Klickzahlen, Interaktionen, Bewerberzahlen oder Conversion-Raten). Operative Social-Media-Leistungen, die ohne Bezug zu einer Arbeitgebermarke oder ohne erkennbaren Employer-Branding-Bezug erbracht wurden, werden nicht als Umsetzung einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media im Sinne dieses Zuschlagskriteriums anerkannt. "Referenznehmer" ist die angebotene Person, die das unternehmensbezogene Referenzprojekt im gegenständlichen Vergabeverfahren angibt und die entsprechend die angegebenen Leistungen in dem Referenzauftrag erbracht hat. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2".
  • Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2

    • "Referenzgeber" ist der öffentliche oder private Auftraggeber für den das angegebene Referenzprojekt erbracht wurde. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt tätig für den Hauptauftragnehmer, ist Referenzgeber als Auftraggeber der direkte Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Ist der Referenznehmer in dem angegebenen Referenzprojekt für einen Unterauftragnehmer tätig, so ist Referenzgeber nicht der Hauptauftragnehmer als direkter Vertragspartner des Unterauftragnehmers, für den der Referenznehmer tätig ist, sondern Referenzgeber ist der öffentliche oder private Auftraggeber, für den der Hauptauftragnehmer das Referenzprojekt (unter Einsatz von Unterauftragnehmern) erbringt. Referenzgeber ist dann der Vertragspartner des Hauptauftragnehmers. Bewertet wird jeweils die einschlägige praktische Erfahrung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung anhand von jeweils vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat für die vorgesehenen Personen jeweils mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt über die strategische Beratung zum Employer Branding in Social Media sowie die Umsetzung mindestens einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media gemäß der Definition in diesem Zuschlagskriterium für den Referenzgeber mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Die vorgesehene Person für die Projektleitung muss in dem für sie angegebenen persönlichen Referenzprojekt die Projektleitung innegehabt haben. b) Die vorgesehene Person für die stellvertretende Projektleitung muss in dem für sie angegebenen persönlichen Referenzprojekt die stellvertretende Projektleitung oder die Projektleitung innegehabt haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an die persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Personen sind jeweils wie folgt: (i.) Jedes zu bewertende persönliche Referenzprojekt muss mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Erbringung mindestens einer Beratungsleistung für ein Employer Branding in Social Media
    • - Dabei Umsetzung mindestens einer Employer-Branding-Maßnahme in Social Media gemäß der Definition in diesem Zuschlagskriterium für den Referenzgeber
    • - Projektlaufzeit: Unterbrechungsfreie Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten Erfüllt nicht jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name der vorgesehenen Person für die Projektleitung (bzw. der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung)
    • - Rolle der als Projektleitung bzw. als stellvertretender Projektleitung vorgesehenen Person in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung). Anzugeben ist: - ob die jeweils vorgesehenen Person die Leistungen als Projektleitung geleitet oder als stellvertretende Projektleitung ausgeführt hat
    • und - die konkreten Aufgaben und die dabei getragene Verantwortung der vorgesehenen Person
    • - Beschreibung des von der jeweils vorgesehenen Person persönlich geleiteten (bzw. als stellvertretende Projektleitung persönlich ausgeführten) Referenzprojekts: Darzustellen ist / sind die in dem persönlichen Referenzprojekt von der vorgesehenen Person als Projektleitung bzw. als stellvertretende Projektleitung erbrachten Beratungsleistung für Employer Branding in Social Media sowie die konkret umgesetzte(n) Employer-Branding-Maßnahme(n) in Social Media gemäß der Definition im Sinne dieses Zuschlagskriteriums. Darzustellen sind je umgesetzter Employer-Branding-Maßnahme in Social Media dabei: - die operative Umsetzung und kanalbezogene Aussteuerung einer Arbeitgebermarke auf mindestens einer der benannten Social-Media-Plattformen (Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube) einschließlich plattformspezifischer Content-Formate, Veröffentlichungsplanung, Community-Management oder Paid-Social-Maßnahmen
    • oder - die operative Durchführung einer markengerechten Employer-Branding-Kampagne über mindestens zwei verschiedene Formate auf o. g. Social-Media-Kanälen (z. B. Feed-Posts, Stories, Reels, Videoformate, Social Ads, Recruiting-Kampagnen oder kanalübergreifende Content-Serien) und kumulativ zu 1. und / oder 2. - die Analyse und Auswertung von mindestens zwei Key Performance Indicators (KPIs) in Form von messbaren Social-Media- oder Recruiting-Zielen (z. B. Reichweite, Engagement-Rate, Klickzahlen, Interaktionen, Bewerberzahlen oder Conversion-Raten). Darzustellen ist / sind weiter die im Rahmen des persönlichen Referenzprojekts erbrachten unterschiedlichen Inhalte. Namentlich: - LinkedIn - Instagram - Facebook - Youtube - Corporate Influencing - Gewinnspiele - Videoformate - Erfolgsmessung - Performance-Management - Community-Management - Internes Employer Branding - Kampagnen-Management. - Name und Art des Referenzgebers (öffentlicher oder privater Auftraggeber), für den das persönliche Referenzprojekt erbracht wurde - Projektlaufzeit: Mindestanforderung: Unterbrechungsfreie Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten Anzugeben ist das Anfangsdatum (TT.MM.JJJJ) und das Enddatum (TT.MM.JJJJ) der unterbrechungsfreien Projektlaufzeit. Die Projektlaufzeit darf auch noch weiterhin andauern. In diesem Fall ist anzugeben "noch andauernd". Die angebotene Person muss in dieser Zeit in ihrer entsprechenden Rolle das Projekt betraut haben. Achtung: Ein Bieter darf für beide Rollen nicht dieselbe Person anbieten. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2".
  • Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2

    • Bietet ein Bieter dennoch für beide Rollen dieselbe Person an, wird nur die alphabetisch erstkommende Rolle der Projektleitung bewertet. Die weitere Rolle der stellvertretenden Projektleitung, die durch dieselbe Person besetzt wird, wird mit 0 Punkten bewertet. Achtung: Ein Bieter darf für eine Rolle nicht mehr als eine Person anbieten. Bietet ein Bieter dennoch für eine Rolle mehr als eine Person an, wird nur die zuerst benannte Person gewertet. Die weiteren genannten Personen für dieselbe Rolle bleiben bei der Bewertung dieser Rolle unberücksichtigt und gelten insoweit als nicht angeboten. (ii.) Die Bewertungssystematik ist für die persönlichen Referenzprojekte der vorgesehenen Person für die Projektleitung und der vorgesehenen Person für die stellvertretende Projektleitung wie folgt: Es dürfen für die vorgesehene Person für die Projektleitung und für die vorgesehene Person für die stellvertretende Projektleitung jeweils höchstens drei (3) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Darüberhinausgehende Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Kommt ein Bieter dieser Obliegenheit nicht nach und reicht dennoch mehr als drei (3) persönliche Referenzprojekte für eine vorgesehene Person ein, trägt er das Risiko, dass der Auftraggeber nach eigenem Ermessen persönliche Referenzprojekte auswählt und bewertet. In diesem Fall kann die erreichte Punktzahl von derjenigen abweichen, die erzielt worden wäre, wenn der Bieter selbst eine Auswahl der persönlichen Referenzprojekten getroffen hätte. 1. Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit je Referenzprojekt: Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 12 Punkte für (maximal) 3 wertbare persönliche Referenzprojekte. Maximal 24 Punkte für beide Rollen zusammen. Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als dreißig (30) Monaten: 4 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als achtzehn (18) Monaten bis zu dreißig (30) Monaten: 3 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten bis zu achtzehn (18) Monaten: 2 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von mehr als sechs (6) Monaten bis zu zwölf (12) Monaten: 1 Punkt Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von sechs (6) Monaten: 0 Punkte Unterbrechungsfreie Projektlaufzeit von weniger als sechs (6) Monaten: Kein geeignetes Referenzprojekt
    • die Referenz wird nicht bewertet. 2. Vielseitigkeit der Beratung innerhalb eines Referenzprojekts: Je unterschiedlichem Inhalt (gem. nachfolgender Liste). Für jeden nachstehend genannten unterschiedlichen Inhalt in dem jeweiligen Referenzprojekt wird jeweils nur maximal ein Punkt vergeben. Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 36 Punkte für (maximal) 3 wertbare persönliche Referenzprojekte. Maximal 72 Punkte für beide Rollen zusammen. LinkedIn: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Instagram: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Facebook: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Youtube: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Corporate Influencing: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Gewinnspiele: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Videoformate: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Erfolgsmessung: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Performance-Management: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Community-Management: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Internes Employer Branding: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) Kampagnen-Management: (ja = 1 Punkt / nein = 0 Punkte) 3. Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber: Maximal erreichbare Punkte Je Rolle: Maximal 3 Punkte für (maximal) 1 wertbares persönliches Referenzprojekt. Maximal 6 Punkte für beide Rollen zusammen. Unter den für eine Rolle angegebenen Referenzprojekten ist ein wertbares persönliches Referenzprojekt, das für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB als Referenzgeber erbracht wurde: (ja = 3 Punkte / nein = 0 Punkte) Die Bewertung der persönlichen Referenzprojekte erfolgt nach folgendem Schema: Für jedes persönliches Referenzprojekt werden die unter Ziffer 1., 2. und 3. erzielten Punkte addiert. Ein Bieter kann somit in seinem Angebot für die vorgesehenen Personen maximal folgende Punktzahlen erreichen: Bei maximal 3 wertbaren persönlichen Referenzprojekten in der Ziffer 1. und 2. Und maximal einem wertbaren persönlichen Referenzprojekt in der Ziffer 3. können je Rolle maximal 51 Punkte erzielt werden. Für die beiden Rollen zusammen können somit maximal 102 Punkte (2 x 51) erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten (addierten) Punkte für beide vorgesehenen Personen werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10/51. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der C08_Los 2 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt ist ein (1) zusätzliches Projektblatt (einseitig, DIN-A4) zulässig. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die benannten Personen für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung zu erbringen. Weiterführende Angaben unter "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2".
  • Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams Los 2: Der Auftragnehmer darf die im Vergabeverfahren angebotene Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sowie eine in einem Einzelauftrag eingesetzte Person während der Laufzeit dieses Einzelauftrags nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform austauschen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Die Zustimmung zu verweigern wäre unbillig, wenn ein sachlicher Grund für den Austausch der betreffenden Person vorliegt und der Auftragnehmer zuvor in Textform den sachlichen Grund und die ausreichende Erfahrung der als Ersatz angebotenen neue Person hinreichend und nachvollziehbar dargelegt hat. Ein sachlicher Grund ist beispielsweise Krankheit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Mutterschutz, Elternzeit, Tod oder Gefängnis. Im Falle des Austauschs muss die jeweils neue Person mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Im Falle der im Vergabeverfahren angebotenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung bedeutet dies, die neue Person hätte im Vergabeverfahren mindestens genauso viele Punkte erreichen müssen wie die zu ersetzende Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber die neue Person unter Nachweis der entsprechenden Erfahrung vor.

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