Frist abgelaufen

Erfassung von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 NLWKN

Die Angebotsfrist ist am 05. Februar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 17. April 2024

  • ALAND - Landschafts- und Umweltplanung, Hannover (Aurich / Papenburg)
  • Bioplan Höxter Bisping Dienstbier Gereke Partnerschaft Ingenieure Landschafts- und Umweltplanung, Höxter (Göttingen / Hildesheim)
  • BIOS, Osterholz-Scharmbeck (Stade)
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.
13 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
21.12.23
Abgabefrist
05.02.24
Öffnung
05.02.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
jan.heberling@lzn.de
Telefon
051189848203

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Der Bieter hat seinen Angebotsunterlagen eine Liste bzw. eine Übersicht des eingesetzten Personals mit Ausbildungs- und Fortbildungsnachweisen beizufügen. Da die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung der Leistung hat, wird die Qualifikation des eingesetzten Personals wird bewertet. Nähere Angaben hierzu sind der Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) bzw. der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

  • Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

    • Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer, sofern er nicht als Behörde oder sonstige Einrichtung des Landes Niedersachsen dem Grundsatz der Nichtversicherung nach Nr. 9.1 oder 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 34 Landeshaushaltsordnung unterliegt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen nachweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt
    • das heißt, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der vereinbarten Versicherungssummen liegt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Deckungssummen der Versicherung müssen - sofern nichts anderes vereinbart ist - mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR.

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Projektspezifische Qualifikation

  • Ausführungskonzept

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Lose (13)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf156 KB32 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen203 KB24 Seiten
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