Frist abgelaufen

Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für Batterien 2026-2030

Die Angebotsfrist ist am 07. Mai 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 21. Juli 2025

  • DE_ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Bern · 16.819.847 €
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Auftraggeber
Veröffentlicht
19.03.2025
Angebotsfrist
07.05.2025
Sämtliche Batteriearten gelten in der Schweiz nach Gebrauch als Sonderabfälle und müssen besonders behandelt werden. Konsumentinnen und Konsumenten sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zu einer Verkaufs- oder Sammelstelle zurückzubringen. Zudem gilt eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen. Batterien können dort kostenlos zurückgegeben werden, wo man sie erwerben kann. Dies ist unabhängig davon, ob die Batterie an dieser Verkaufsstelle gekauft wurde und ob eine neue Batterie erworben wird. Die Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien erfolgt verursachergerecht über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG). Die VEG wird bei Herstellerinnen von Batterien gemäss Anhang 2.15 Ziffer 6.1 der Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV; SR 814.81) erhoben. Grundlage dazu bilden Artikel 32abis des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) sowie die Verordnung des UVEK über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien vom 28. November 2011 (SR 814.670.1; Batteriegebührenverordnung). Die VEG ist im Kaufpreis der Batterien für Kundinnen und Kunden inbegriffen. Die private Organisation kann bestimmte Batterietypen auf Gesuch hin von der VEG befreien. Voraussetzung ist, dass die Branche ein gut funktionierendes Sammel- und ein gesichertes Finanzierungssystem mit sehr hohem Rücklauf und einer Verwertung nach dem Stand der Technik organisiert. Die Mandatsträgerin führt die notwendigen rechtlichen Abklärungen durch und hält das Vorgehen und die Anforderungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht in Absprache mit dem BAFU in Merkblättern fest. Aktuell sind folgende Batterietypen von der VEG befreit: -Traktionsbatterien aus Elektrofahrzeugen -Fahrzeugbatterien aus Blei für Anlasser, Lampen oder Zündung Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt eine private Organisation mit der Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG auf Batterien (Artikel 32abis USG und Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Das Mandat für die private Organisation wird jeweils für maximal fünf Jahre an eine private Organisation vergeben (Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Diese Organisation darf keine wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Herstellung, Import, Verkauf oder Verwertung von Batterien ausüben (Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Die künftige Mandatsträgerin wird im Zeitraum 2026 bis 2030 die VEG erheben, verwalten und verwenden. Das BAFU stellt ihr die dafür notwendige IT-Lösung zur Verfügung. Sie führt gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch mit dem Ziel, eine möglichst hohe Rücklaufquote bei den Batterien zu erreichen und diese einer umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen. Die Mandatsträgerin ist unter dem Markennamen «INOBAT» tätig. Der Name «INOBAT» ist im Eigentum des Bundes.

Zeitplan

Veröffentlichung
19.03.25
Abgabefrist
07.05.25
Vertragsbeginn
01.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bern, Deutschland
E-Mail
waste@bafu.admin.ch
Telefon
+41584629380
Website
https://www.bafu.admin.ch

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Kriterien sind in der offiziellen Publikation auf simap.ch definiert.

  • Die Kriterien sind in der offiziellen Publikation auf simap.ch definiert.

  • Die Kriterien sind in der offiziellen Publikation auf simap.ch definiert.

Zuschlagskriterien

  • ZK01 Preis

    • Der Gesamtpreis muss in CHF abgegeben werden. Die Angaben richten sich nach dem Preisblatt (Anhang 3).
    • Nachweis
    • Schriftliche Bestätigung im Anhang 1.
    • Das Preisblatt (Anhang 3) muss durch den Anbieter vollumfänglich ausgefüllt werden.
  • ZK02 Vorgehen Verwaltungstätigkeit

    • Der Anbieter zeigt anhand eines Konzepts, wie er die von ihm erwarteten Verwaltungstätigkeiten umsetzten will (siehe dazu auch Punkt 2 des Vertragsentwurfs in Anhang 5 sowie die Zusatzinformationen in den Anhängen 6 bis 9) und legt dar, wie die personellen Ressourcen im Jahreslauf für die verschiedenen Tätigkeiten eingesetzt werden. Zur Verwaltungstätigkeit der Organisation zählen alle Tätigkeiten bezüglich Erhebung, Verwaltung und Verwendung der Gebühr. Ein Organigramm mit Angaben zur Firma ist ergänzend zu erstellen.
    • Nachweis
    • Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
  • ZK03 Kenntnisse Abfallwirtschaft

    • Zur effizienten und nachhaltigen Ausführung des Auftrags ist es von Vorteil, wenn der Anbieter bereits über Kenntnisse der schweizerischen Abfallwirtschaft verfügt, ohne aber selber wirtschaftliche Interessen im Zusammenhang mit der Herstellung, Import, Verkauf oder Verwertung von Batterien wahrzunehmen.
    • Die von der Beauftragten eingesetzten Schlüsselpersonen verfügen über Kenntnisse in den Bereichen:
    • - Stoffflüsse
    • - Umweltgerechte Entsorgung respektive Verwertung von Abfällen
    • Die Anbieterin zeigt anhand max. drei durchgeführter Projekte auf, welche Erfahrung sie und im Projekt involvierte Mitarbeitende in diesen Gebieten haben.
    • Nachweis
    • Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
  • ZK04 Überregionale oder Sprachgrenzen überschreitende Projekte in der Schweiz

    • Das Tätigkeitsgebiet des Mandats umfasst die ganze Schweiz und verlangt Erfahrung in der Führung und Weiterentwicklung von überregionalen oder Sprachgrenzen überschreitenden Projekten in der Schweiz.
    • Die Anbieterin zeigt anhand max. drei durchgeführten Projekten auf, welche Erfahrung sie in diesem Gebiet hat.
    • Nachweis
    • Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB8 Seiten
Eigenerklärung124 KB16 Seiten
Eignungskriterien56 KB32 Seiten
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