Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Getränkeverpackungen aus Glas 2026-2030

Zuschlag erteilt am 21. Juli 2025

  • DE_ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Bern · 10.692.874 €
Auftraggeber
Veröffentlicht
21.07.2025
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Gebrauchte Getränkeverpackungen aus Glas sind Siedlungsabfälle, die zur Verwertung besonders geeignet sind. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass sie soweit wie möglich getrennt gesammelt und verwertet werden (Art. 13 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen vom 4. Dezem-ber 2015, VVEA; SR 814.600). Die Entsorgung der Siedlungsabfälle muss verursachergerecht finanziert werden. Der Bundesrat hat die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas mittels einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) in der Verordnung vom 5. Juli 2000 über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) geregelt. Seit dem 1. Januar 2002 wird in der Schweiz bei Herstellern und Importeuren von Getränkeverpackungen aus Glas eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt eine private Organisation, die VEG-Gebühren bei den Herstellern und Importeuren zu erheben und den Berechtigten auszuschütten (Art. 32abis des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983, USG; SR 814.01). Das BAFU schliesst mit der privaten Organisation jeweils für längstens fünf Jahre einen Vertrag ab (Art. 15 Abs. 2 VGV). Diese Organisation darf keine wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit der Herstellung, der Ein- oder Ausfuhr, der Abgabe oder der Entsorgung von Getränkeverpackungen wahrnehmen (Art. 15 Abs. 1 VGV). Die künftige Mandatsträgerin wird im Zeitraum 2026 bis 2030 die VEG erheben, verwalten und verwenden. Das BAFU stellt ihr dafür die notwendige IT-Lösung zur Verfügung. Die Mandatsträgerin führt gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch. Sie wird unter dem Markennamen „VetroSwiss“ tätig. Der Name „VetroSwiss“ ist im Eigentum des Bundes.

Zeitplan

Veröffentlichung
21.07.25
Vertragsbeginn
01.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bern, Deutschland
E-Mail
waste@bafu.admin.ch
Telefon
+41584629380
Website
https://www.bafu.admin.ch

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • ZK01 Preis

    • Der Gesamtpreis muss in CHF abgegeben werden. Die Angaben richten sich nach dem Preisblatt (Anhang 3).
    • Nachweis
    • Schriftliche Bestätigung im Anhang 1.
    • Das Preisblatt (Anhang 3) muss durch den Anbieter vollumfänglich ausgefüllt werden.
  • ZK02 Vorgehen Verwaltungstätigkeit

    • Der Anbieter zeigt anhand eines Konzepts, wie er die von ihm erwarteten Verwaltungstätigkeiten umsetzten will (siehe dazu auch Punkt 2 des Vertragsentwurfs in Anhang 5 sowie die Zusatzinformationen in den Anhängen 6 bis 9) und legt dar, wie die personellen Ressourcen im Jahreslauf für die verschiedenen Tätigkeiten eingesetzt werden. Zur Verwaltungstätigkeit der Organisation zählen alle Tätigkeiten bezüglich Erhebung, Verwaltung und Verwendung der Gebühr. Ein Organigramm mit Angaben zur Firma ist ergänzend zu erstellen.
    • Nachweis
    • Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
  • ZK03 Kenntnisse Abfallwirtschaft

    • Zur effizienten und nachhaltigen Ausführung des Auftrags ist es von Vorteil, wenn der Anbieter bereits über Kenntnisse der schweizerischen Abfallwirtschaft verfügt, ohne aber selber wirtschaftliche Interessen im Zusammenhang mit der Herstellung, der Ein- oder Ausfuhr, der Abgabe oder der Entsorgung von Getränkeverpackungen wahrzunehmen.
    • Die von der Beauftragten eingesetzten Schlüsselpersonen verfügen über Kenntnisse in den Bereichen:
    • - Stoffflüsse
    • - Umweltgerechte Entsorgung respektive Verwertung von Abfällen
    • Der Anbieter zeigt anhand max. drei durchgeführter Projekte auf, welche Erfahrung er und im Projekt involvierte Mitarbeitende in diesen Gebieten haben.
    • Nachweis
    • Schriftlicher Nachweis im Anhang 1
  • ZK04 Überregionale oder Sprachgrenzen überschreitende Projekte in der Schweiz

    • Das Tätigkeitsgebiet des Mandats umfasst die ganze Schweiz und verlangt Erfahrung in der Führung und Weiterentwicklung von überregionalen oder Sprachgrenzen überschreitenden Projekten in der Schweiz.
    • Der Anbieter zeigt anhand max. drei durchgeführten Projekten auf, welche Erfahrung er in diesem Gebiet hat.
    • Nachweis
    • Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB32 Seiten
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