Veröffentlichung 24.06.24 | Fragenfrist 19.07.24 | Abgabefrist 29.07.24 | Öffnung 30.07.24 |
Eignungskriterien
Referenzen
Durchschnittlicher Jahresumsatz: Der Nachweis umfasst: - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter- /Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicher zu stellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird. Nachweisführung zur Eignung: - Nachweisführung zur Eignung. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweisführung zur Eignung: - Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl. 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend § 6b EU auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 vorliegen, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Laufende Verfahren mit offener Frist aus derselben Branche bzw. Region.
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr · Thüringen
Thüringen
Thüringen
Thüringen
Thüringen
Thüringen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen