Frist abgelaufen

Erneuerung der Hörfunksysteme SWR3 am Standort Baden-Baden

Die Angebotsfrist ist am 17. Dezember 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
12.12.2024
Angebotsfrist
17.12.2024
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt - drei Funkhäuser, - zehn Studios, - zwanzig Regionalbüros, - elf Korrespondentenbüros, die über das gesamte Sendegebiet verteilt sind. Im Hörfunk verantwortet der SWR jeweils zwei landesbezogene Informations- und Regionalprogramme (SWR1 und SWR4), ein länderübergreifendes Kulturprogramm (SWR2), die Popwelle SWR3, das junge Programm DASDING sowie das Radioprogramm von SWR Aktuell. Dabei erreichen die Hörfunkprogramme des SWR täglich ca. sieben Millionen Hörerinnen und Hörer. Im Funkhaus am Standort Baden-Baden wird der Gemeinschaftsanteil des SWR Fernsehens (70%) verantwortet. Für die ARD erstellt die Programmdirektion Information ein Sechstel aller Sendungen des Ersten. Baden-Baden ist auch der Sitz der Programmdirektion Kultur sowie der Direktion für Technik und Produktion. Die landesübergreifenden Hörfunk-Wellen SWR Kultur und SWR3, das junge Programm DASDING und das Radioprogramm des medienübergreifenden Nachrichtenangebots SWR Aktuell kommen aus Baden-Baden. Im Innovationslabor SWR X Lab entstehen innovative Ideen, die in Prototypen und Produkte übersetzt werden, darüber hinaus werden neue, digitale Produkte und Services entwickelt. Auch das innovative ARD Audio Lab ist am Standort Baden-Baden. Im SWR stehen Erneuerungsmaßnahmen im Bereich Hörfunk an. Die technologische- und strategische Zielsetzung dabei ist die wellenübergreifende Standardisierung und Harmonisierung der Technologie, sowie eine Vereinheitlichung der Workflows über alle SWR-Standorte hinweg. Mit dem Projekt „EHFS – Erneuerung der Hörfunksysteme im SWR“ wurden hierzu mehrere standortbezogene technische Erneuerungsprojekte gebündelt. Die grundlegenden technologischen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Erneuerungsprojekte werden dort übergeordnet betrachtet und zu einem ganzheitlichen SWR-Konzept zusammengefasst. Die aus diesem Gesamtprojekt resultierenden Ergebnisse werden sukzessive in den jeweiligen Erneuerungsprojekten umgesetzt. Eine ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sowie der zu beschaffenden Gegenstände ist in den Leistungsbeschreibungs-Dokumenten „LB Allgemeiner Teil“, „LB Technische Infrastruktur“, sowie der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ enthalten. Der Erneuerung der Systeme muss in Teilen ein Rückbau von bestehender technischer Ausstattung und Möbeln vorausgehen. Diese Arbeiten werden ebenso wie die Anlieferung der neuen Komponenten und deren Aufbau und Installation in Baden Baden während des 24-stündig durchgängig laufenden Sendebetriebs stattfinden. Alle Arbeiten müssen daher mit besonderer Rücksichtnahme auf die parallele Nutzung der Räumlichkeiten erfolgen. Störungen sind zu vermeiden. Die wesentlichen von einem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden in der Folge kurz zusammengefasst.: - Teilnahme am gemeinsamen Kick-off-Termin gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner, - Bautechnische Begehung aller Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Fachplaner, - Abstimmung einer Detailplanung zur Systemintegration mit Festlegung von Bauabschnitten, die einer Teilabnahme unterliegen sollen, - Beschaffung der erforderlichen technischen Funktionskomponenten, - Lieferung und Aufbau der Möblierung als Sonderanfertigung gem. Leistungsbeschreibung, - Integration von Funktionskomponenten und Beistellungen inkl. aller Leistungen, wie z. B. Aufbau, Montage, Verkabelung, - Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, sicherheitstechnische Betriebsprüfung in mehreren Teil-/Bauabschnitten, - Erbringung allgemeiner Dienstleistungen wie Projektplanung und Projektmanagement, Detailplanung und Dokumentation etc. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrags mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Systemintegration und technischen Erneuerung der Hörfunkstudios in den Räumlichkeiten des SWR am Standort Baden-Baden. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer mit den Leistungen zur Integration zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Funktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 04.02.2025. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme des beauftragten Integrationsumfangs, analog zur im Dokument „LB Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung.

Zeitplan

Veröffentlichung
12.12.24
Abgabefrist
17.12.24
Öffnung
17.12.24
Vertragsbeginn
04.02.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
630.000 €
Erfüllungsort
Stuttgart, Deutschland
E-Mail
vergabe-it@swr.de
Telefon
000
Website
https://www.swr.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
    • Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden.
    • Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
    • Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
    • Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung) ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
    • Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer
    • die Anlage 04a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
    • Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 61 Eignungspunkte erreicht.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
  • A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Mindestanforderung

    • Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr).
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
  • A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen

    • • Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
    • • Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung.
    • oder
    • • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden.
    • A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahr.
    • A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
    • Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als
    • 6 Monate.
    • Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.
  • B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung. 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad

    • Eigenkapitalquote < 10%
    • 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
    • 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
    • 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
    • B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
    • 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
    • 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
    • 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
    • 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
    • In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und kumuliert in der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 61 Eignungspunkte erreicht.

Zuschlagskriterien

    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises erteilt, sofern alle Leistungskriterien vom Bieter erfüllt werden.
    • Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor.
    • Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, behält sich der Auftraggeber eine Aufklärung vor. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden (gemäß §60 VgV).
    • Der für den Zuschlag relevante Angebotspreis muss in der „Anlage 01 – Angebotsschreiben“ eingetragen sein und mit der Angabe des Bieters „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ übereinstimmen.
    • Der Bieter, dessen Angebot den niedrigsten Angebotspreis aufweist, erhält den Zuschlag.
    • Sollten zwei oder mehrere Angebote den identischen Angebotspreis ausweisen, entscheidet das Los.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB32 Seiten
Eignungskriterien37 KB6 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB24 Seiten
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