Frist abgelaufen

Erneuerung der Luftmessnetzzentrale des Hamburger Luftmessnetzes

Die Angebotsfrist ist am 01. Juli 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Es wird eine Messnetzzentrale (inklusive Hard- und Software) ausgeschrieben, die voll funktionsfähig ist und die Messdatenverarbeitung nach den Kriterien der aktuell gültigen Luftqualitätsrichtlinie (EG/80/2008), bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht (39. BImSchV) und die 2024 verabschiedete zukünftige EU-Luftqualitätsrichtline ermöglicht. Die Software muss auch auf die Kriterien der neu beschlossenen EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) anwendbar sein. Das System ist so auszulegen, dass es für die nächsten 10 Jahre in Betrieb sein kann, d.h. regelmäßige Updates sind bereitzustellen. Die Anforderungen an das neue System sind der mitgeltenden Unterlage Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Ebenfalls angeboten werden soll eine Messdatenerfassung in den Messstationen und den o.g. Laboren (Anforderungen hierzu ebenfalls im Dokument Leistungsbeschreibung). Dies ist eine Option und es wird nicht gewährleistet, dass diese in Anspruch genommen wird. Lieferort ist das Institut für Hygiene und Umwelt. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Hard- und Software sind vor Ort durchzuführen.

Zeitplan

Fragenfrist
17.06.25
Veröffentlichung
18.06.25
Abgabefrist
01.07.25
Vertragsbeginn
19.08.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
60 Tage
E-Mail
dataportvergabestelle@dataport.de
Telefon
+49 43132950
Website
https://www.hamburg.de/bukea/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Für die Bewertung der Referenzen werden zwei Betrachtungsweisen herangezogen. Entweder kann als Referenzprojekt ein Messnetzsystem welches sich noch im Betrieb befin-det vorgestellt werden oder ein bereits abgeschlossenes Projekt für ein Messnetzsystem.
    • Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde oder sich noch ein Sys-tem im Betrieb befindet, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung voll-ständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem An-gebot einzureichen.
    • Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
    • • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
    • • das System bereits im Einsatz ist oder mindestens in den letzten drei Jahren im Einsatz war
    • • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber vergleichbares Referenzauftragge-ber (das heißt u.a. auch Messnetz oder behördliche Immissionsmessungen) be-schreiben.
    • Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
    • • wenn das Projekt seit dem 01.01.2022 im Einsatz ist oder nach dem 01.01.2022 begonnen wurde oder seit mindestens sechs Monaten läuft.
    • Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
    • Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.

Zuschlagskriterien

  • Preis - erweiterte Richtwertmethode

    • Preis: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt anhand der erweiterten Richtwertmethode. Hier werden Preis und Leistung im ersten Schritt ausgeglichen gewichtet (Z= L/P).
    • Im zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des zuvor festgelegten Schwankungsbereichs von 10 % der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen.
    • Entscheidungskriterium (EK) im Sinne der erweiterten Richtwertmethode sind die höchsten Leistungspunkte.
    • Das Angebot, dessen Kennzahl Z innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und gleichzeitig den höchsten bewertungsrelevanten Wert in den Leistungspunkten ausweist, wird bezuschlagt.
    • Sollten mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang erlangen, wird als sekundäres Entscheidungskriterium der niedrigere Preis herangezogen.
    • Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog - erweiterte Richtwertmethode

    • Qualität: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt anhand der erweiterten Richtwertmethode. Hier werden Preis und Leistung im ersten Schritt ausgeglichen gewichtet (Z= L/P).
    • Im zweiten Schritt der Angebotswertung scheiden alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des zuvor festgelegten Schwankungsbereichs von 10 % der besten Kennzahl Z im Wettbewerb liegen.
    • Entscheidungskriterium (EK) im Sinne der erweiterten Richtwertmethode sind die höchsten Leistungspunkte.
    • Das Angebot, dessen Kennzahl Z innerhalb des Schwankungsbereichs liegt und gleichzeitig den höchsten bewertungsrelevanten Wert in den Leistungspunkten ausweist, wird bezuschlagt.
    • Sollten mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang erlangen, wird als sekundäres Entscheidungskriterium der niedrigere Preis herangezogen.
    • Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf56 KB6 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
Präsentation156 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB4 Seiten
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